Nächstes Jahr kommt die Konzernverantwortungs-initiative zur Abstimmmung. International läuft gerade einiges, was in dieselbe Richtung geht.
Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza (Bangladesch), Kriegsgräuel rund um die Minen im Kongo, Kinderarbeit auf Kakaoplantagen der Elfenbeinküste …
Schwere Verletzungen der Menschenrechte sind zu einem strukturellen Bestandteil der globalisierten Wirtschaft geworden. Handels- und Investitionsschutzabkommen öffnen Unternehmen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und machen ihre Profitinteressen zu einklagbaren Rechten. Menschen, die von denselben Unternehmen in ihren grundlegenden Rechten verletzt wurden, bleiben hingegen schutzlos.
Das muss sich ändern! Deswegen gibt es auf UN-Ebene aktuell eine Initiative, die Menschenrechte auch gegenüber großen Konzernen durchsetzbar machen will (sog. „Binding Treaty“). Attac und über 700 zivilgesellschaftliche Organisationen weltweit setzen sich für ein verbindliches und möglichst starkes Abkommen ein. Doch Deutschland und die EU mauern. Macht Druck für einen wirkungsvollen Schutz von Menschenrechten!

Ob Handys, Kleidung oder Schokolade: Am Beginn der globalen Produktions- und Lieferketten auch unserer täglichen Konsumprodukte stehen regelmäßig schwerste Menschenrechtsvergehen. Unternehmensgewinne speisen sich vielfach aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und Sklaverei, schwersten Umweltzerstörungen und Landraub bis hin zu Vergewaltigungen, Folter, Mord und Kriegsverbrechen. Von rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen für die Auftraggeber, unter anderem deutsche und in Deutschland agierende Großkonzerne, keine Spur – weder am Ort des Geschehens, noch bei uns.
Dabei sind Deutschland, Europa und die anderen Industrieländer mitverantwortlich für die Misere. Zwar stellt niemand das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen offen in Frage. Doch bleiben die bisherigen Erklärungen, Verträge und Leitprinzipien zahnlos: Entweder sind sie nicht rechtsverbindlich oder es fehlen ihnen Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten. Dem stehen zahlreiche völkerrechtliche Verträge im Bereich von Investitionsschutz und Handel gegenüber. Sie sichern Konzernen z.B. direkten Zugang zu Arbeitskräften, Ressourcen und Absatzmärkten oder machen ihre Gewinne einklagbar. Auf diese Weise haben deren Profitinteressen effektiv Vorrang gegenüber Menschenrechten erhalten.
Das hat Folgen. So wurden zwischen 2005 und 2013 mehr als die Hälfte der an britischen, französischen und deutschen Börsen notierten Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen und negativen Wirkungen auf die Umwelt in Verbindung gebracht, darunter Unterdrückung von gewerkschaftlicher Organisation, Einschüchterung und Gewaltandrohung von GewerkschafterInnen, Zusammenarbeit mit Privatarmeen, Kinderarbeit, ausbeuterische Löhne, unzureichende Sicherheits- und Arbeitsstandards, etc. (International Peace Information Service 2015).
In den Vereinten Nationen wird seit 2014 auf Initiative von Ecuador und Südafrika ein verbindliches Abkommen (Binding Treaty) für Wirtschaft und Menschenrechte verhandelt. Es sieht vor, dass Konzerne sich nicht länger ihrer menschenrechtlichen Verantwortung entziehen können und sich für Verstöße verantworten müssen. Und zwar auch dann, wenn sie im Ausland tätig sind oder es sich um Tochterunternehmen oder abhängige Zulieferfirmen handelt. Eingesetzt wurde diese Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats gegen die Stimmen der westlichen Industrieländer. Auch Deutschland und die EU verhalten sich skeptisch oder gar ablehnend und nahmen an den ersten Sitzungen nicht bzw. nur als passive Beobachter teil.
Das ist unverantwortlich! Menschenrechte müssen durchsetzbar werden und endlich Vorrang vor Konzerninteressen genießen. Der „Treaty-Prozess“ stellt dafür eine große Chance dar. Doch noch ist unklar, ob er gelingt und ob die verhandelten Instrumente effektiv genug ausfallen werden. Klar ist hingegen, dass sich auch Deutschland und die EU in einer positiven Rolle an den Beratungen beteiligen müssen. Deutschland ist schon vom Grundgesetz her verpflichtet, die Menschenrechte zu schützen. Es braucht jetzt Druck von der weltweiten Zivilgesellschaft und uns allen, um dieses Abkommen voranzubringen.
Die Forderungen der deutschen Treaty-Allianz
- Die Staaten müssen sich mit dem Binding Treaty verpflichten, die bei ihnen ansässigen Unternehmen ihrerseits gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten – auch bei Auslandsgeschäften, in Bezug auf Tochterunternehmen, Subunternehmer und Lieferketten.
- Betroffenen muss effektiver Rechtsschutz gewährt werden, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens.
- Es ist zu regeln, wie Staaten in grenzüberschreitenden Fällen zusammenzuarbeiten haben, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
- Der Binding Treaty muss festlegen, dass die die in ihm enthaltenen Pflichten Vorrang vor den Verpflichtungen von Handels- und Investitionsschutzabkommen besitzen.
- Es ist ein unabhängiger Expertenausschuss vorzusehen, der Staatenberichte zum Umsetzungsstand entgegennimmt und individuelle Beschwerden gegen Staaten prüft.
- Der Binding Treaty muss einen Prozess zur Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte anstoßen, vor dem Betroffene bei Menschenrechtsverstößen gegen transnationale Unternehmen klagen können.