Entzug der Gemeinnützigkeit – Kein Einzelfall
Entzug der Gemeinnützigkeit: Neben ATTAC gehen Behörden auch gegen Vereine von Prostituierten und Antiimperialisten vor.
Dies Text ist in der jungen Welt am 28.2.19 erschienen. https://www.jungewelt.de/artikel/350061.entzug-der-gemeinn%C3%BCtzigkeit-kein-einzelfall.html (abgerufen am 11.03.2019)
Nicht nur ATTAC hat mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit zu kämpfen. Nachdem der Bundesfinanzhof laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil dem globalisierungskritischen Netzwerk diesen Status, der Organisationen steuerrechtlich begünstigt, aberkannt hat (siehe jWvom 27.2.), werden zunehmend ähnlich gelagerte Fälle bekannt. Behörden scheinen zunehmend nach Maßnahmen gegen missliebige Vereine zu suchen, die sie nicht einfach verbieten können. Aktuell könnte etwa die »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten« (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit verlieren.
Einer am Montag veröffentlichten Erklärung des NRW-Landesausschusses der VVN-BdA zufolge hätten verschiedene »nordrhein-westfälische Finanzämter in einer konzertierten Aktion und in gleichlautenden Schreiben« damit gedroht, dem Landesverband »sowie mehreren selbständigen Kreisvereinigungen die Gemeinnützigkeit zu entziehen«. Das solle sogar rückwirkend geschehen. Begründet wird das damit, dass die VVN-BdA in einem Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern aufgeführt werde. Der NRW-Landesausschuss weist in seiner Erklärung darauf hin, dass die VVN-BdA lediglich in Bayern im »Verfassungsschutzbericht« erwähnt werde – womit jedoch selbst dort nicht der Entzug der Gemeinnützigkeit verbunden wäre. Die nordrhein-westfälische Landesregierung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) habe »offenbar den Anspruch, sich an die Spitze der politischen Anti-Antifa zu stellen«, so der Vorwurf. »Als traditionsreiche und älteste Organisation des deutschen Widerstandes und der Naziopfer fordern wir die sofortige Einstellung der gegen die VVN-BdA gerichteten Maßnahmen«, heißt es weiter.
Am Dienstag hatte sich auch der in Frankfurt am Main ansässige »Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten«, Doña Carmen, zu Wort gemeldet. Ihm war im September 2015 vom dortigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Nachdem sich der Verein dagegen juristisch zur Wehr setzte, wurde ihm im Februar 2017 – aufgrund des bloßen Einreichens einer Klage vor dem Hessischen Finanzgericht und ohne Angabe von Gründen seitens des zuständigen Finanzamts – die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt. Die Behörde vermied damals eine Weiterführung des Rechtsstreits und gab im Vorfeld klein bei.
In der Stellungnahme solidarisierte sich Doña Carmen am Dienstag explizit mit den Globalisierungskritikern von ATTAC. Ihnen wird vom Bundesfinanzhof vorgeworfen, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung in der BRD »im Sinne eigener Auffassungen« und ohne die neuerdings erforderliche »geistige Offenheit« beeinflusst und damit die Grenzen der politischen Bildung überschritten zu haben. So heißt es im Urteil. Es sei klar, »dass es sich hier um ein politisch motiviertes Vorgehen handelt«, erklärten die Vertreter von Doña Carmen. Vor allem, weil auch das »seinerzeit noch von Herrn Schäuble geleitete Bundesfinanzministerium vor dem Bundesfinanzhof gegen ATTAC geklagt« habe. Die Entscheidung komme einer »Bedrohung des demokratischen Engagements unzähliger als gemeinnützig anerkannter Organisationen gleich, denen damit ein Maulkorb verpasst werden« solle. Sie könne daher »nur als Versuch der politischen Einschüchterung als gemeinnützig anerkannter regierungskritischer Organisationen gewertet werden«, so der Verein.
Bereits 2009 hatte der Duisburger Verein »Initiativ e. V.« seine Gemeinnützigkeit verloren, weil er im NRW-Verfassungsschutzbericht gelistet worden war. Der antiimperialistische Verein, dem die Behörden ein »kommunistisches Weltbild« bescheinigten, konnte zwar 2010 vor dem Finanzgericht Düsseldorf einen Erfolg verbuchen – das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Nennung des Vereins im Verfassungsschutzbericht auf »bloßen Mutmaßungen« beruhe. Den Status der Gemeinnützigkeit erhielt »Initiativ« trotzdem nicht zurück. Seine Tätigkeiten widersprächen dem eigenen Satzungszweck der »Völkerverständigung«, behauptete das Düsseldorfer Gericht damals.
Die nächsten potentiellen Opfer eines Entzugs ihrer Gemeinnützigkeit sind schon erkennbar. So fordert die FDP, Tierrechtsvereinen wie »PETA« die Gemeinnützigkeit aberzuerkennen. Die CDU hatte bereits auf ihrem Parteitag im Dezember letzten Jahres in Hamburg beschlossen, der »Deutschen Umwelthilfe« die Gemeinnützigkeit entziehen lassen zu wollen. Die Organisation ist mit ihren Klagen wegen schlechter Luft in den Städten für Dieselfahrverbote verantwortlich.