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Worum geht es ? Die UStR II auf einen Blick

Unternehmenssteuerreform II

2005 hat der Bundesrat ein Bündel von Massnahmen vorgeschlagen, das Unternehmer steuerrechtlich begünstigt. Dabei werden insbesondere zwei Punkte neu geregelt : die steuerliche Neuregelung beim Verkauf einer Unternehmung (indirekte Teilliquidation und Transponierung) und die reduzierte Besteuerung von Dividendenerträgen beim Aktionariat. In der Frühlingssession 2006 hat das Parlament den ersten Teil des Bündels beraten.

Die indirekte Teilliquidation und die Transponierung

Das Parlament hat folgendes beschlossen : Der Erlös aus dem Verkauf einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft soll besteuert werden, wenn innert fünf Jahren nach dem Verkauf unter aktiver Mitwirkung des Verkäufers nicht betriebsnotwendige Substanz ausgeschüttet wird, die im Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden war. Bei der Transponierung (Verkauf an sich selbst) wird der Erlös aus der Übertragung von Beteiligungsrechten aus dem Privat- ins Geschäftsvermögen besteuert, wenn der Veräusserer nach der Übertragung zu mindestens 50 Prozent an der Käuferfirma beteiligt ist. Kritisch sind hier insbesondere die Übergangsmassnahmen : das neue Recht soll auf Sachverhalte bis ins Jahr 2001 angewandt werden. Dies widerspricht der in der Verfassung verankerten Rechtsstaatlichkeit, welche rückwirkende Gesetze verbietet. Da das Bundesgericht keine Kompetenz hat, Gesetze der eidgenössischen Räte auf eine Verletzung der Verfassung zu prüfen, kann das Gesetz nicht mehr korrigiert werden.

Die Reduktion der Besteuerung von Dividendenerträgen

In der Schweiz wird ein Dividendenertrag sowohl bei der Aktiengesellschaft als auch beim Aktionariat besteuert. Dies ist eine Schweizer Besonderheit, jedoch muss sie im Zusammenhang damit gesehen werden, dass Kapitalgewinne in der Schweiz nicht besteuert werden und dass die Vermögenssteuer sehr tief angelegt ist. Das Bundesgericht betrachtet es zudem als verfassungsgemäss, Dividenden mit der Einkommenssteuer zu versehen. Der Bundesrat wollte die Besteuerung der Dividendenerträge im Privatvermögen von 100 auf 80 Prozent, und die im Geschäftsvermögen auf 60 Prozent senken. Der Ständerat hat vorgeschlagen, Dividenden im Privatvermögen auf 60, diejenigen im Geschäftsvermögen auf 50 Prozent zu senken, sofern der Betroffene mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals innehat. Die 10 Prozent-Schwelle führt zu einer willkürlichen Ungleichbehandlung. Tendenziell werden so die grossen Unternehmer bevorzugt, allerdings wird ein KMU-Teilhaber, der 10 Prozent einer kleinen AG besitzt, gegenüber einem Grossaktionär, der 9 Prozent an einem Milliardenunternehmen besitzt, privilegiert. Diese Ungleichbehandlung gilt auch gegenüber Arbeiterinnen und Rentnern, die der Steuer nicht entgehen können. Die ebenfalls zu behandelnde Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes wird entgegen seinem Titel den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen anspornen, da die Kantone nach der Revision bei der Entlastung der Investoren frei sein sollen. Die somit entstehenden Steuerausfälle wurden in der Vernehmlassungsvorlage auf 700 Millionen Franken pro Jahr für Kantone und Gemeinden geschätzt. Die Abzugsmöglichkeiten gehen mittlerweile aber weiter. Es ist daher mit Ausfällen von über einer Milliarde zu rechnen. Die Steuervorlage wird den Steuerwettbewerb unter den Kantonen noch stärker anheizen und es wird zu erheblichen Steuereinbussen kommen. Es ist mit einem verstärkten Spardruck zu rechnen und es dürfte auch zu einer Steuererhöhung um ca. 2 Prozent kommen.

Reformkonzepte

1. Trennung der Rechtsform für Grossgesellschaften und KMU In der Schweiz sind 172 000 Aktiengesellschaften registriert. Die Form der Aktiengesellschaft war ursprünglich für die Kapitalbeschaffung für grosse Vorhaben vorgesehen. Diese Rechtsform ist für den Grossteil der KMU nicht geeignet. So werden Vorschläge, die für Grossunternehmen sinnvoll sind, vielmals von KMU bekämpft, weil sie mit administrativen Auflagen belastet würden. Für die Auflösung dieser Problematik wäre eine tief greifende Reform des Aktienrechts erforderlich. Die momentane Lage, in der ein Betrieb mit drei Angestellten und die Novartis die gleiche Rechtsform haben, kann nicht zu überzeugenden Reformen führen.

2. Anpassung des Gesellschafts- und Steuerrechtes an die Bedürfnisse der KMU

Es ist eine Reform des Personen- und Gesellschaftsrechts erforderlich, das auf die KMU Rücksicht nimmt.

3. Materielle Steuerharmonisierung

Innerhalb von bestimmten Bandbreiten sollte die Steuerbelastung in allen Kantonen der Schweiz auf einem ähnlichen Niveau sein. Die tiefen Steuern führen zu Ausgabenbremsen, was die Investitionstätigkeit der Gemeinwesen blockiert. Für dass die Schweiz sozial bleiben kann ist viel Geld erforderlich. Eine Steuerharmonisierung wäre ein sinnvoller Schritt in diese Richtung.

Abschliessend soll gesagt werden, dass von der Teilbesteuerung der Dividenden eine Minderheit von wohlhabenden Aktienbesitzern profitieren wird, währenddem die Folgen dieser Steuerverluste alle werden tragen müssen.

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Online am 18 octobre 2007

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