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Wörterbuch der Steuerpolitik

Agressive Steuervermeidung : Ausnutzung von Schlupflöchern in der Steuergesetzgebung mittels komplexer, nicht immer legaler Verfahren und Mechanismen.

Bankgeheimnis : Gesetze zum Schutz des Bankgeheimnisses verstärken die Vertraulichkeit, die ohnehin zwischen einer Bank und Kunden gilt. Sie stellen die Weitergabe von Informationen über das Bestehen und den Inhalt von Konten ohne Zustimmung des Kontoinhabers unter Strafe. Dies kann dazu benutzt werden, Anfragen von ausländischen Steuerbehörden abzublocken.

Devisentransaktionssteuer (Tobin Tax) : Steuer, die ein Land auf jeden grenzüberschreitenden Kauf oder Verkauf seiner Währung erheben könnte. Die dabei angedachten Steuersätze wären sehr niedrig, in der Grössenordnung von 0,005 Prozent. Das wäre die in der Praxis wahrscheinlich effektivste Form einer Tobin-Steuer, denn bei einem so niedrigen Steuersatz würden für reale Transaktionen sinnvolle Devisengeschäfte nicht behindert, die rein spekulativen Geschäfte aber würden unattraktiv.

Direkte Steuer : Steuern, die der Staat unmittelbar vom Steuersubjekt erhebt, also z.B. Lohnsteuern von den ArbeitnehmerInnen oder Körperschaftsteuern von den Unternehmen. Im Gegensatz dazu stehen indirekte Steuern.

Domizielgesellschaft oder ‚Briefenkastenfirma’ : Eine Gesellschaft, die sich dadurch auszeichnet, dass sie keine wirkliche physische Präsenz hat (was auch immer ihre juristische Form ist, die von Land zu Land variert). Meistens ist sie bei einem Anwalt oder Treuhänder domiziliert und existiert nur juristisch, d.h. fiktiv.

Doppelbesteuerungsabkommen : Abkommen zwischen zwei Staaten oder abhängigen Gebieten, wonach Erträge, die in einem Land entstehen, deren Empfänger aber in einem anderen Land sitzt, nur einmal besteuert werden sollen. Diese Abkommen enthalten normalerweise genaue Definitionen von Wohnsitz und Gewinnentstehung, Obergrenzen für Quellensteuern sowie Vereinbarungen über Informationsaustausch.

Effektiver Steuersatz : Der Prozentsatz der tatsächlich geleisteten Steuerzahlung einer Person oder eines Unternehmens in Relation zu deren Gesamteinkommen oder –gewinn. Der effektive Steuersatz liegt im Allgemeinen auf Grund diverser Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen, unter dem nominalen Steuersatz.

Einkommenssteuer : Eine Steuer, die auf Einkommen sowohl aus selbständiger als auch aus nichtselbständiger Arbeit erhoben wird (in letzterem Fall wird sie als Lohnsteuer bezeichnet). Sie ist darüber hinaus auch von Unternehmen zu entrichten, die wie Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht körperschaftsteuerpflichtig sind.

Entstehungsprinzip : Besteuerung von im Ausland erzielten Erträgen zum Zeitpunkt, in dem diese anfallen, selbst dann, wenn sie noch gar nicht ins Heimatland transferiert wurden.

Flat Tax (oder lineare Besteuerung) : Gleichbleibender Steuersatz unabhängig von der Höhe des Einkommens, d.h. ein hohen Einkommen wird mit demselbn Prozentsatz besteuert wie ein niedriges. Siehe auch progressive une regressive Besteuerung.

Geldwäsche : Das Umdeklarieren von Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten mittels vielschichtiger Transaktionen, so dass die Einnahmen scheinbar aus legalen Geschäften stammen und ihre illegale Herkunft so versteckt wird.

Gewinnverschiebung : Das Verschieben von Gewinnen aus Ländern mit regulärer Besteuerung in Länder oder abhängige Gebiete, in denen keine oder wesentlich geringere Unternehmenssteuern erhoben werden. Methoden, Gewinne ins Ausland zu verschieben, sind die Transferpreismethode, Reinvoicing, Lizenzierung, Unterkapitalisierung, Gründung ausländischer Holdings und umgekehrte Uebernahmen.

Holding : Eine Gesellschaft, deren Hauptzweck es ist, Beteiligunen an anderen Firmen zu halten und zu verwalten.

Indirekte Steuern : Steuern, die der Staat nicht direkt von den Steuersubjekten erhebt, sondern von dazwischen geschalteten Personen. Darunter fallen Umsatz- und Verbrauchssteuern, die von den Herstellern und vom Handel erhoben werden, obwohl sie letztlich von den Verbrauchern und Verbraucherinnen gezahlt werden. Im Gegensatz dazu stehen direkte Steuern.

Kapitalertragsteuer : Eine Steuer auf die Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen wie Aktien, Immobilien, Unternehmen und Beteiligungen sowie Wertgegeständen wie etwa Kunst.

Kapitalflucht : Das Verschieben von Geldern oder anderen Vermögenswerten in Offshore-Gebiete, um diese dort anzulegen statt bei Banken im Heimatland. Dies hat zur Folge, dass weder Vermögen noch der daraus resultierende Gewinn im Wohnsitzland der betreffenden Person versteuert werden.

Kapitalgesellschaft : Ein Unternehmen, dessen Grundlage das eingebrachte Kapital ist, wobei die Besitzer der Kapitalanteile nicht persönlich haften. Hierunter fallen Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Kapitalgesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig. Im Gegensatz dazu steht die Personengesellschaft.

Kopfsteuer : Eine Steuer, die jeder Mensch in gleicher Höhe entrichten muss, unabhängig vom Einkommen oder davon, ob er oder sie überhaupt ein Einkommen hat.

Körperschaftsteuer : Eine Steuer auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften, d.h. Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). In vielen Ländern gilt ein einheitlicher Körperschaftsteuersatz, gleichgültig ob die zu versteuernden Gewinne hoch oder niedrig sind (Flat Tax).

Mehrwertsteuer : Eine Form der Umsatzsteuer.

Offshore-Gebiet : Mit dem Begriff werden Staaten oder politisch abhängige Gebiete belegt, die den Inhabern von Bankkonten, Unternehmen und Stiftungen bzw. Trusts Steuervorteile bieten unter der Auflage, dass diese dort keinen realen Geschäften nachgehen (d.h. auch keine Infrastruktur benutzen). Die klassischen Offshore-Gebiete sind meist Inseln, welche sehr geringe oder gar keine Unternehmenssteuern erheben, ein lasches Unternehmensrecht zur Förderung von Briefkastenfirmen (Domizilgesellschaften) haben, ein striktes Bankgeheimnis kennen und keine Rechtshilfe leisten. Der Begriff ist jedoch sehr weit gefasst und beinhaltet bei weitem nicht nur Inseln, die sich wirklich vor der Küste befinden also „off shore“, sondern auch „Onshore“-Steueroasen wie Andorra, Liechtenstein, die Schweiz und andere.

Pauschalbesteuerung : Einzelpersonen können mit dem Staat, in dem sie steuerpflichtig sind, über die Art und Weise ihrer steuerlichen Veranlagung – insbesondere über die Bemessungsgrundlage – verhandeln. Diese Methode wurde in den Zwanzigerjahren von der Schweiz entwickelt und ist inzwischen in allen Steueroasen gang und gäbe. In der Schweiz ist die Pauschalbesteuerung inzwischen nur noch für Personen möglich, die mehr als zehn Jahre im Ausland gelebt haben, sofern ihr Einkommen aus dem Ausland stammt. Auch Unternehmen wird teilweise die Möglichkeit eingeräumt, ihre Steuerbelastung auszuhandeln.

Personengesellschaft : Eine Unternehmensform, bei der zwei oder mehr natürliche Personen vereinbaren zusammenzuarbeiten und die Gewinne oder Verluste untereinander aufzuteilen. Hierunter fallen Rechtsformen wie Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft und offene Handelsgesellschaft. Personengesellschaften sind einkommensteuerpflichtig. In Kontrast dazu steht die Kapitalgesellschaft.

Progressive Besteuerung : Ein Steuersystem, das auf der Leistungsfähigkeit der einzelnen Steuersubjekte basiert. Demnach nehmen die gezahlten Steuern mit steigendem Einkommen nicht nur absolut zu sondern auch relativ zum Einkommen. Das heisst, der Steuersatz für höhere Einkommen ist höher als für niedrigere Einkommen. Im Unterschied dazu stehen Flat Tax und regressive Besteuerung.

Quellenprinzip : Die Besteuerung von Erträgen in dem Land, in dem sie anfallen. Unter Doppelbesteuerungsabkommen werden alle Einkünfte einer dauerhaften Niederlassung an der Quelle besteuert. Manche Staaten erheben Steuern ausschliesslich nach dem Quellenprinzip und stellen im Ausland erzielte Erträge steuerfrei. Andere verwenden eine Mischung aus Quellenprinzip und Wohnsitzlandprinzip.

„Race to the bottom“ : Wettlauf nach unten – gemeint ist ein anhaltender Abwärtstrend bei Steuersätzen und Kapitalaufsicht, aber auch von Sozial- oder Umweltstandards, der eine Folge des Wettbewerbs der Nationalstaaten um Investitionen ist.

Regressive Besteuerung : Ein Steuersystem, in dem bei steigendem Einkommen die gezahlten Steuern zwar absolut noch zunehmen, aber relativ zum Einkommen abnehmen. Das heisst, der Steuersatz auf höhere Einkommen ist gleich oder sogar geringer als auf niedrigere Einkommen. In Kontrast dazu stehen Flat Tax und progressive Besteuerung.

Steuerbetrug : Verhalten eines Steuerzahlers/einer Steuerzahlerin, der/die wissentlich den Fiskus täuscht und dazu gefälschte Dokumente verwendet. Siehe auch Steuerhinterziehung.

Steuerhinterziehung : Illegale Nichtzahlung von Steuern oder die Zahlung geringerer als der laut Gesetz fälligen Steuern. Dabei wird dem Finanzamt üblicherweise eine falsche oder gar keine Steuererklärung abgegeben. Steuerhinterziehung ist strafbar. Die Schweiz kennt den Unterschied zwischen Steuerbetrug und einfacher Steuerhinterziehung. Steuerbetrug setzt Fälschung von Dokumenten voraus und wird strafrechtlich verfolgt. Einfache Steuerhinterziehung umfasst unvollständige Steuerangaben und wird nur administrativ verfolgt. Bei einfacher Steuerhinterziehung leistet die Schweiz keine internationale Rechtshilfe. Siehe auch Steuervermeidung.

Steueroase : Ein Staat oder ein abhängiges Gebiet, dessen Gesetze zur Vermeidung oder Hinterziehung von Steuern, die in einem anderen Land fällig wären, genutzt werden können. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) versteht laut ihrer Definition von 1998 unter Steueroasen alle Staaten oder abhängigen Gebieten, in denen Ausländer für ihre Geschäfte geringe oder gar keine Steuern zahlen ; Es keinen funktionierenden Informationsaustausch über Steuerangelegenheiten mit anderen Staaten gibt ; Den dort aktiven juristischen und natürlichen Personen möglichst intransparente Bedingungen geboten werden ; Unternehmen im Besitz von AusländerInnen, die keiner nennenwerten Geschäftstätigkeit in dem betreffenden Staat oder Gebiet nachgehen brauchen (oft ist dies sogar Bedingung). Ausgangspunkt der Beurteilung ist in der ursprünglichen Definition immer das Kriterium geringer oder gar keiner Steuern. Siehe auf Offshore-Gebiet.

Steueroptimierung : Ein Begriff, den Steuer- und Unternehmensberater gerne verwenden, um auf Möglichkeiten hinzuweisen, möglichst geringe Steuern zu zahlen.

Steuervermeidung : Der Versuch, die Steuerbelastung zu minimieren, ohne dabei zu illegalen Mitteln zu greifen (das wäre dann Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug). Häufig werden dazu eigens Geschäfte eingefädelt oder Firmen oder ähnliche juristische Personen gegründet, mit deren Hilfe dann die wahre Natur, der wahre Zeitpunkt oder der wahre Empfänger von Zahlungen verschleiert wird. Wenn das Unternehmen im Ausland ansässig ist oder das Geschäft über andere Länder läuft, handelt es sich um internationale Steuervermeidung. Spezielle und ausserordentlich komplexe Geschäftskonstruktionen werden oft ausschliesslich zu diesem Zweck gebildet. Da Steuervermeidung meist mit Geheimhaltung einhergeht und es somit schwer ist, eine Täuschungsabsicht nachzuweisen, ist die Grenze zwischen Steuervermeidung und -hinterziehung oft verschwommen. Wenn nachweislich die Abischt, Steuerzahlungen aus dem Weg zu gehen, hinter einem Geschäft stand, sollten die Steuern inklusive Verzugsgebühren nachzuzahlen sein. Siehe auch Steuerhinterziehung.

Steuerwettbewerb : Der Druck, unter dem sich Regierungen sehen, Steuern zu senken, um Investitionen anzuziehen. Dies kann entweder durch niedrigere nominale Steuersätze geschehen oder durch die Gewährung von Steuererleichterungen wie Steuerfreijahre oder die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen. Auch wenn der Steuerwettbewerb hauptsächlich auf mobile Unternehmen oder Geschäfte zielt, so führt er doch auch zu einem generellen Verfall der Unternehmenssteuersätze und zugleich der Einnahen der Staaten aus Unternehmenssteuern. Dies wiederum hat eine höhere steuerliche Belastung von Privathaushalten zur Folge.

Stiftung, Trust : Eine Stiftung wird gebildet, indem eine Person (der Stifter) das Eigentum an einem Vermögen (Stiftungsvermögen) einer anderen Person (Stiftungsträger oder - im Fall einer Treuhandstiftung - Treuhänder) überträgt unter der Bedingung, dass dieser die Vermögenserträge zum Nutzen Dritter (Begünstigte oder Destinatäre) einsetzt. Stiftungen werden üblicherweise durch eine schriftliche Willenserklärungs des Stifters (Stiftungsgeschäft) eingereichtet. Stiftungstreuhänder sind meist kommerzielle Anbieter, die dafür Gebühren erheben. Zu unterscheiden sind dabei gemeinnützige Stiftungen, Treuhandstiftungen und Familienstiftungen. Stiftungen unterliegen, sofern sie nicht als gemeinnützig anerkannt sind, der Körperschaftsteuer. Um dies zu vermeiden, werden Stifungen gerne in Steueroasen gegründet. Trust ist ein dem angelsächsischen Recht entspringender Sammelbegriff für Sondervermögen mit eigenständiger Verwaltung, deren Erträge einem bestimmen Kreis von Begünstigten zukommen. In seiner klassischn Form ähnelt er der im deutschen Sprachraum üblichen Stiftung. Trusts werden z.B. auf einer Kanalinsel eingereichtet und von einer Bank, etwa in der Schweiz, verwaltet. Faktisch handelt es sich dabei somit um eine Vermögensverwaltung unter fremdem Namen. Bei der Ausgestaltung des Kreises der Begünstigten und der Mitspracherechte des Begründers gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Tobin-Steuer : Eine Steuer auf Devisentransaktionen, benannt nach dem verstorbenen Nobelpreisträger James Tobin, der die Idee entwickelte. Siehe Devisentransaktionssteuer.

Tochtergesellschaft : Ein Unternehmen, dass sich zu mindestens 50 Prozent in Besitz eines anderen Unternehmens (der Muttergesellschaft) befindet.

Transferpreismethode (Transfer Pricing) : Transferpreise sind die konzerninternen Verrechnungspreise, die Tochtergesellschaften eines Konzerns bzw. die verschiedenen Teile einer Unternehmensgruppe sich gegenseitig für Warenlieferungen oder Dienstleistungen berechnen. Diese konzerninternen Verrechnungspreise entsprechen nicht immer den Preisen auf dem freien Makt, sondern werden teilweise so festgesetzt, dass sie anderen Zwecken dienen – beispielsweise der Vermeidung von Steuern. Nur wenn die Transferpreise mit den Marktpreisen identisch sind, ist dies steuerrechtlich zulässig. Nicht zulässig sind dagegen konzerninterne Verrechnungspreise, durch die die Kosten für Zukäufe in Hochsteuerländern künstlich erhöht bzw. die Erträge aus Verkäufen künstlich verringert werden, während zugleich in Niedrigsteuerländer höhere Erträge und geringere Kosten ausgewiesen werden. Dadurch kann ein Konzern nämlich die Steuerbelastung in Hochsteuerländern drücken und die zu versteuernden Gewinne grossenteils in Niedrigsteuerländern ausweisen. Da inzwischen mehr als 50 Prozent des gesamten Welthandels konzernintern abläuft, liegen jedoch oftmals gar keine Markpreise vor, weil viele Produkte oder Dienstleistungen nur innerhalb eines Konzern benötigt und nie ausserhalb des Konzerns an Dritte verkauft werden. Die Preisgestaltung entlang der grenzüberschreitenden Wertschöpfungskette innerhalb von Konzernen ist oft so komplex, dass Missbrauch sehr leicht möglich ist.

Transnationaler Konzern : Ein Konzern mit Tochtergesellschaften in mehr als einem Land, auch als multinationaler Konzern bezeichnet.

Trust : Siehe Stiftung

Tobin Tax : Siehe Devisentransaktionssteuer.

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Online am 5 novembre 2007

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