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Die 5. IV-Revision ist ein neuer Angriff auf unsere Sozialrechte. Nach der Arbeitslosenversicherung, der AHV, der 2. Säule und der Krankenversicherung soll jetzt auch die Invalidenversicherung durch Leistungskürzungen, erhöhten Druck und Kostenverlagerungen zu lasten der Versicherten "saniert" werden. Ein Schritt weiter in der Spirale des Sozialabbaus!
Die restriktiven Massnahmen im Zuge der 5. IV-Revision führen unter anderem dazu, dass:
ein Anspruch auf Leistungen nicht mehr nach einem Betragsjahr, sondern erst nach drei Beitragsjahren entsteht,
die Zusatzrente für Lebenspartner abgeschafft wird,
die Rentenanpassung für Personen, die vor dem 45. Lebensjahr Invalide werden, ausgesetzt wird,
die Mindestrente für Einkommensschwache oder Erwerbslose ausgesetzt wird,
die Behandlungskosten im Zusammenhang für Massnahmen zur Rehabilitation oder Reintegration auf die Krankenkassen verlagert werden. |
Einmal mehr hat das mehrheitlich von den Rechten dominierte und die wohlsituierten Bevölkerungsschichten repräsentierende Parlament zum Schlag gegen die Schwächsten der Gesellschaft ausgeholt.
Nach der Arbeitslosenversicherung, der AHV, der Krankenversicherung und vor einem neuerlichen Attackieren der 2. Säule treffen die restriktiven Vorhaben zur Sanierung der Finanzen nunmehr die Invalidenversicherung.
Parallel zu der Entscheidung, die Besteuerung der Unternehmensgewinne zu senken und das Wetteifern der Kantone um ein Steuersystem, das die Wohlhabendsten immer mehr begünstigt, zu fördern; parallel zu den Geschenken, die der Fiskus den reichsten Schichten der Gesellschaft macht - beispielsweise den exorbitante Gehälter beziehenden Chefs von Grossunternehmen - wird der Zugang zu den Leistungen der IV in inakzeptabler Weise eingeschränkt.
In der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der letzten Jahren liegt der Hauptgrund für die gestiegene Nachfrage nach Leistungen der IV. Die Zahl der neu gewährten Renten, insbesondere derer, die auf Grund psychischer Erkrankungen gewährt wurden, ist in den letzten Jahre explosionsartig gestiegen. Allein die stark gestiegene Zahl der Besuche psychiatrischer Sprechstunden und der Einweisungen in psychiatrische Kliniken macht deutlich, dass mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen verbundene Belastungen und Stress von einem Teil der Bevölkerung nicht mehr verkraftet werden. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass die Mehrheit derjenigen, die einen - immerhin von Medizinerseite unterstützten - Antrag auf Rentengewährung stellen, nichts anderes als Schmarotzer sein sollen.
Seit 2003 ist die Zahl der abgelehnten Anträge auf Invalidenrente bereits um ca. 50% gestiegen. Das ist jedoch noch nicht alles. Die 5. Gesetzes-Revision strebt durch die Einführung strenger Bestimmungen zur beruflichen Reintegration chronisch Kranker eine weitere Verringerung um 30% bei den Neuberentungen an.
Zu behaupten, die Festlegung der Reintegration als « Priorität » der Invalidenversicherung komme unvorhergesehen, bedeutet zu heucheln. Diese Priorität ist von Anfang an im Gesetz als solche festgeschrieben, ihre Konkretisierung bleibt jedoch ein frommer Wunsch, der einer Politik der Repression und Ausgrenzung als Alibi dient. Das neue Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber nicht im geringsten, Arbeitsplätze für Behinderte zu garantieren. Wie viele Arbeitgeber werden einen Arbeitsplatz für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen physischer oder psychischer Art einrichten? Was für Arbeitsplätze sollen für Menschen mit labiler physischer oder psychischer Gesundheit denn zur Verfügung gestellt werden in Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit andauert, in denen die Zahl der Ausbildungsplätze für Jugendliche bekanntermassen unzureichend ist, und in denen das Parlament das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre anheben will?
Es ist an der Zeit, das Parlament nicht mehr ungehindert Gesetze schaffen zu lassen, die nach wie vor zur Verschlechterung der Situation immer wieder der selben Bevölkerungsschichten beitragen. Die Krankheits- und Unfallrisiken sind nicht für alle die gleichen. Je prekärer die soziale und berufliche Situation ist, desto höher ist das Krankheits- oder Unfallrisiko.
Machen wir von unserem Recht Gebrauch, uns bei unseren Vertretern in den Kammern Gehör zu verschaffen. Fordern wir, über diese vom Parlament beschlossene Revision abstimmen zu können durch unsere Unterschrift unter das Referendum!
Für ein NEIN zum Abbau unserer sozialen Sicherung:
UNTERSCHREIBT DAS REFERENDUM!
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