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In Baselland wird am 25. November über die Änderung vom Steuergesetz abgestimmt : Die Reform beinhaltet vor allem eine Entlastung bei der Gewinnsteuer, eine Entlastung bei der Kapitalsteuer und die Milderung der so genannten wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Dies kommt nur den Aktionären zu Gute, welche mehr als 10 Prozent einer Kapitalgesellschaft besitzen. Der Kanton Zürich hat eine Gesetzesvorlage erarbeitet, welche Dividendenerträge steuerlich entlassen will. Die Vorlage sieht einen halben Steuersatz für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz vor, sofern die steuerpflichtige Person mit wenigstens zehn Prozent am Aktien-, Grund- oder Stammkapital beteiligt ist. Die beiden Unternehmenssteuerreformen kommen nur Aktionären zu Gute, welche mehr als 10 Prozent einer Kapitalgesellschaft besitzen und bedeuten Ausfälle in der Höhe von rund 100 Mio. Franken für Kanton und Gemeinden.
Die Senkung der Steuersätze für Kapitalbesitzer ist ein Angriff auf die gesellschaftliche Solidarität : Lohnabhängige und RentnerInnen müssen weiterhin ihr Einkommen zu 100 Prozent versteuern. Zudem beeinflussen die Mindereinnahmen nicht nur das Funktionieren der Kantone und Gemeinden, sondern haben auch negative Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, besonders die AHV und die IV. Auch profitieren Unternehmen von der Infrastruktur, welche Kantone und Gemeinden mit Steuergeldern aufbauen. Sie sollten also auch zu ihrer Finanzierung beitragen. Auf die schädlichen Auswirkungen der Steuersenkungen für die Finanzierung des Service public haben Anfang November auch die Gemeinderäte der Baselbieter Gemeinden Muttenz, Birsfelden und Münchenstein hingewiesen.
Diese kantonalen Abstimmungen werden zudem den Wegweiser für die nationale Abstimmung vom 24. Februar 2007 darstellen : Kommen die Vorlagen durch, ebnen sie den Weg für die Unternehmenssteuerreform II, die im Namen der Konkurrenzfähigkeit den interkantonalen Steuerwettbewerb ankurbeln wird. Auch hier sollten Aktionäre, welche mehr als 10 Prozent einer Kapitalgesellschaft besitzen, ihre Dividenden nicht mehr zu 100 Prozent, sondern nur noch zu 60 Prozent versteuern.
ATTAC ruft auf, am 25. November NEIN zur Änderung des Steuergesetzes in den Kantonen Baselland und Zürich zu stimmen !
Für mehr Informationen :
Maurizio Coppola, ATTAC Schweiz, 076/482-80-02 oder Büro von ATTAC Schweiz, 022/800-10-40.
ATTAC Schweiz
Rue des Savoises 15
1205 Genf
Email : steuerreferendum@attac.org
www.steuergerechtigkeit.wordpress.com
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