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AKTENNOTIZ AN GUE/NGL
20.04.2006
Diese Aktennotiz ist der zweite Teil einer Analyse des Spielstandes der GATS Verhandlungen. Im ersten Teil (08.03.2006, sehe hier), kündete ich an, dass das Verfahren für die Aufnahme multilaterale Verhandlungen auf der Grundlage kollektiver multilateraler Forderungen auf den Weg gebracht sei. Die heutige Aktennotiz betrifft den Inhalt dieser Forderungen.
Es muß betont werden, dass dieses neue Herangehen an die GATS Verhandlungen den Druck auf Länder erhöht, die bei der Öffnung ihrer Dienstlestungsmärkte für westliche ausländische Firmen zurückhaltend waren. Man muß auch beachten, dass der multilaterale Ansatz „als Ergänzung gemeint ist und nicht als Überlagerung und Verdrängung der bilateralen Forderung/Angebot Verhandlungen und der Besonderheit der bilateralen Forderungen“, wie es in den meisten der Forderungen geschrieben steht.
ARCHITEKTEN- UND INGENIEURSLEISTUNGEN
Vorsitz: Kanada; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind: Australien, Kanada, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Japan, Korea, Mexiko, Neu Seeland, Norwegen, Schweiz, USA. Die Forderung wurde an 23 Regierungen und die EU (25 Länder) für Ingenieursleistungen und an 18 Regierungen und die EU für Architektenleistungen gesandt.
Die obigen Regierungen fordern, dass sich die empfangenden Mitglieder in den folgenden Dienstleistungs-Untersektoren verpflichten:
(i) beratende und dem Entwurf vorausgehende Dienstleistungen;
(ii) architektuelle Entwurfsdienstleistungen;
(iii) verwaltende Dienstleistungen im Vertragswesen;
(iv) Kombinantionen von architektuellen Entwurfsdienstleistungen und verwaltenden Dienstleistungen im Vertragswesen;
(v) andere architektuelle Dienstleistungen;
(vi) beratende Ingenieursdienstleistungen;
(vii) entwerfende Ingenieursdienstleistungen für die Konstruktion von Fundamenten und baulicher Strukturen;
(viii) entwerfende Ingenieursdienstleistungen für für mechanische und elektrische Installationen für Gebäude und entwerfende Ingenieursdienstleistungen für den Bau von Versorgungseinrichtungen;
(ix) entwerfende Ingenieursdienstleistungen für industrielle Verfahrenstechniken und Produktion;
(x) entwerfende Ingenieursdienstleistungen;
(xi) andere Ingenieursdienstleistungen während der Bau- und Installierungsphase;
(xii) fehlt im Original (der Übersetzer)
(xiii) andere Ingenieursdienstleistungen;
(xiv) integrierte Ingenieursdienstleistungen für Transportinfrastrukturprojekte;
(xv) integrierte Ingenieurs- und Projektmanagementdienstleistungen für schlüsselfertigeWasserversorgungs- und Abwasserprojekte;
(xvi) integrierte Ingenieursdienstleistungen für die Erstellung von schlüsselfertigen Fertigungsanlagenprojekten;
(xvii) integrierte Ingeneursdienstleistungen für andere schlüsselfertige Projekte.
Geforderte spezifische Verpflichtungen:
Verpflichtungen für alle Modi des Angebotes:
Modus 1 und 2: Empfänger dieser Forderungen haben vernünftige Modus 1 und 2 Verpflichtungen einzugehen, die darauf abzielen, im größtmöglichen Umfang, Einschränkungen zu vermindern oder abzuschaffen, wie kommerzielle Anwesenheitvoraussetzungen; Nationalitäts-/Staatsangehörigkeitvorrausetzungen und Wohnortsvoraussetzungen. Mitglieder sollten danach streben solche Voraussetzungen abzuschaffen oder diese Voraussetzungen durch weniger einschränkende Maßnahmen zu ersetzen, wie der Zusammenarbeit mit Einheimischen, bindende Voraussetzungen, um sichern zu stellen dass Abkommen zu interdiszipliniäre Aktionen erzielt werden.
Modus 3: vernünftige Modus 3 Verpflichtungen die darauf abzielen, im größtmöglichen Umfang, Einschränkungen abzuschaffen oder grundlegend zu mindern, wie Einschränkungen, die Formen legalen Einheiten begrenzen mit einer deutlichen Betonung auf diskriminierende Einschränkungen; Einschränkungen, die die Beteiligung ausländischen Kapitals begrenzen; Begrenzungen bei der Einrichtung von „joint-ventures“; Nationalitäts-/Staatsangehörigkeitvorrausetzungen; und Wohnortsvoraussetzungen.
Modus 4: Verpflichtungen für alle Kategorien mit einer besonderen Betonung in Bezug auf vertragliche Dienstleistler einschließlich unabhängiger Fachleute, die „Architekte“ und „Ingenieure“ oder die Architekten-, Ingenieurs- und integrierte Ingeneurssektoren einschliessen. Empfangende Mitglieder sollten darauf abzielen, Tests zur Ermittlung wirtschaftliche Bedarfs abzuschaffen oder zu vermindern.
Empfangende Regierungen haben alle derzeitigen Ausnahmen zu MFN (most favoured nation = Meistbegünstigungsklausel)) für Architekten-, Ingenieurs- und integrierte Ingenieursleistungen zu beseitigen.
Empfangende Regierungen haben alle Einschränkungen, wie Qualifikationserfordernisse und Verfahren, die fälschlicherweise entweder unter Marktzugang oder Behandlung nach Nationalität aufgelistet sind, zu beseitigen.
COMPUTER DIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz: Chile; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind: Australien,
Kanada, Chile, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Hong Kong, Indien
Japan, Korea, Mexiko, Neu Seeland, Norwegen, Pakistan, Peru, Singapur, Taiwan, USA.
Betroffene Sub-Sektoren: Beratungsleistungen in Bezug auf die Installation von DV-Hardware, SW Implementationsdiesntleistungen, Datenverarbeitungsdienstleistungen,
Datenbankdienstleistungen und verwandte Computerdienstleistungen.
Geforderte spezifische Verpflichtungen:
Modus 1-2-3: Vollständiger marktzugang und nationaler Behandlung
Modus 4: Einführung der Entscheidung von Hong Kong (Anhang C, 1 d).
DIENSTLEISTUNGEN IM BAUWESEN
Vorsitz: Japan; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind: Australien,
Kanada, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Japan, Korea, Malaysia,
Mexiko, Neu Seeland, Norwegen, Singapur, Schweiz, Taiwan, Türkei, USA. Die
Forderung wurde an 8 Regierungen gesandt (mindestens).
Empfangende Regierungen sind gebeten sich für die folgenden Sub-Sektoren zu
verpflichten:
(i) allgemeine Gebäudekonstruktionstätigkeit;
(ii) allgemeine Versorgungsanlagenbau.
Empfangende Regierungen haben sich in Bezug auf Modus 2 voll zu verpflichten.
In Bezug auf Modus 3 werden empfangende Mitglieder gebeten sich zu verpflichten auf
Abschaffung der Begrenzung ausländischer Teilhaberschaft,
Abschaffung von Beschränkungen in Bezug auf Formen legale Einheiten (z.B
joint-ventures und Erfordernisse für gemeinsame Durchführung),
Abschaffung der Erfordernisse zur Registrierung und benachteiligender
Lizenzvergabeverfahren,
Abschaffung der Beschränkungen in Bezug auf Projektformen, die durch ausländische
Dienstleister durchgeführt werden, einschließlich der Projektgröße, geschätzt auf der
Grundlage des Gesamtprojektwertes.
AUSBILDUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz: Neu Seeland; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind:
Australien, Malaysia, Neu Seeland, Taiwan, USA. Die Forderung wurde an 22
Regierungen gesandt.
Die fordernden Regierungen fragen um Verpflichtungen in der privaten Bildung und
nicht in der öffentlichen Bildung. Es wird auf zwei Sub-Sektoren gezielt: höhere Bildung
(auf die Sekundarstufe folgend und in der beruflichen Bildung) Bildungsdienstleistungen
und „andere“ Bildungsdienstleistungen (Sub-Sektoren, die nicht in den Bildungsdienstleistungen der Primar-, Sekundar-, gehobener Bildungsdienstleistungen und Erwachsenenbildungsdienstleistung mit eingeschlossen sind).
Geforderte spezifische Verpflichtungen:
Modus 1: Abschaffung der Beschränkungen beim Marktzugang und nationaler Behandlung
Modus 2: Abschaffung der Beschränkungen beim Marktzugang und nationaler Behandlung
Modus 3: Abschaffung der Beschränkungen beim Marktzugang und nationaler Behandlung
Modus 4: Verpflichtung natürlichen Personen, die Bildungserbringer sind die Einreise zu gestatten.
Das Neu Seeland Papier schlägt ein Beispiel vor, wie eine private Bildungsverpflichtung gestaltet werden könnte. In diesem Beispiel ist aufgezeigt, dass, unter nationaler Behandlung, die Gewährung öffentlicher Mittel begrenzt sein kann.
Die fordernden Regierungen erkennen an, dass einzelnen Entwicklungsländern Flexibilität eingeräumt werden sollte.
ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz: EG; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind:
Australien, Kanada, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Japan, Norwegen,
Singapur, Saudi Arabien,Taiwan, USA. Die Forderung wurde an 23 Regierungen
gesandt.
Empfangende Regierungen sind gebeten in den folgenden Dienstleistungs-Sub-Sektoren Verpflichtungen zu machen:
(i) Ingenieurs- und integrierte Ingenieursdienstleistungen
(ii) Beratende Managementdienstleistungen und Dienstleistungen in Bezug auf Managementberatung
(iii) Technische Prüf- und Analysedienstleistungen (ausschließlich Dienstleistungen in Bezug auf medizinisches Gerät, Nahrungsmittel und Nahrungsmittelprodukte)
(iv) Dienstleistungen, die zum Bergbau gehören
(v) Standortvorbereitung für Bergbau
(vi) Verwandte wissenschaftliche und technische Beratungsdienstleistungen
(vii) Unterhalt und Reparatur von: angefertigten metallenen Produkten, Maschinerie und Ausrüstung und elektrische Maschinerie (ausschließlich Hochseeschiffe, Flugzeuge oder andere Transportausrüstung)
(viii) Bautätigkeit für öffentliche Versorgung: für Rohrleitungen über größere Entfernungen, für lokale Rohrleitungen, für Bauten im Bergbau
(ix) Vermietungsdienstleistungen in Bezug auf Ausrüstung für den Bau oder Abriß von Gebäuden oder öffentlicher Versorgungsanlagen mit Betreiber
(x) Dienstleistungen im Großhandel mit festen, flüssigen oder gasförmigen Treibstoffen und verwandten Erzeugnissen (ausschließlich Elektrizität und Stadtgas)
(xi) Dienstleistungen im Einzelhandel mit Heizöl, Flaschengas, Kohlen und Holz.
Geforderte spezifische Verpflichtungen:
Modus 1: deutliche Verminderung der Begrenzungen beim Marktzugang; Entfernung der bestehenden Voraussetzungen der gewerblichen Anwesenheit,
Modus 2: Verpflichtungen, wann immer technisch machbar,
Modus 3: Entfernung oder deutliche Verminderung der Begrenzung ausländischer Beteiligung; deutliche Abschaffung der Voraussetzungen für joint ventures oder gemeinsamer Unternehmungen für ausländische Dienstleistler; Entfernung oder deutliche Verminderung der wirtschaftlichen Bedarfstests; Abschaffung benachteiligender Lizenzverfahren; Einführung der Entscheidung von Hong Kong (Anhang C, 1 d).
UMWELTDIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz: EG; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind:
Australien, Kanada, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Japan, Korea,
Norwegen, Schweiz, Taiwan, USA. Die Forderung wurde an 23 Regierungen
gesandt.
Das EG-Papier, das die kollektive Forderung einführte, verwendet die Klassifizierung der Vereinten Nationen (UN) anstatt die der Welthandelsorganisation (WTO). Die UN Klassifizierung der Dienstleistungen enthält mehr Sub-Sektoren für Aktivitäten der Umweltdienstleistungen. Die Forderung basiert auf der UN Klassifizierung.
Empfangende Regierungen sind gebeten in den folgenden Dienstleistungs-Sub-Sektoren Verpflichtungen zu machen:
(i) Abwasser-Dienstleistungen
(ii) Abfallbeseitigungs-Dienstleistungen
(iii) Abwasser- und gleichartige Dienstleistungen
(iv) andere Umweltdienstleistungen
(v) Dienstleistungen zur Reinigung von Abgasen
(vi) Dienstleistungen zur Eindämmung von Lärm
(vii) Dienstleistungen zum Natur- und Landschaftsschutz
(viii) andere Umweltdienstleistungen die sonst nirgendwo klassifiziert sind (dieser Sub-Sektor schließt das Aufzeichnen von sauren Niederschlägen, Kontroll- und Schadenseinschätzungsdienstleistungen mit ein)
Geforderte spezifische Verpflichtungen:
Modus 1: empfangende Regierungen sind gebeten wo immer möglich Verpflichtungen in jedem Sub-Sketor zu machen,
Modus 2: empfangende Regierungen sind gebeten volle Verpflichtungen für alle Sub-Sektoren zu machen,
Modus 3: empfangende Regierungen sind gebeten Schranken zur gewerblichen Anwesenheit zu entfernen; das Papier sagt, dass ausländische Dienstleistler in der Lage sein sollten, sich an der Erbringung der Dienstleistung auf zentraler oder lokaler Ebene zu beteiligen. Es betont, dass „Verträge, die erbracht werden getreu den Gesetzen, Regelungen oder Voraussetzungen die den Erwerb durch Regierungseinrichtungen von Dienstleistungen erworben für Regierungszwecke und nicht mit der Absicht eines wirtschaftlichen Wiederverkaufs oder mit der Absicht der Verwendung im Angebot von Dienstleistungen für gewerbliche Wiederverkauf, durch diese Aufforderung nicht angesprochen sind .“
Modus 4: Verpflichtung zur Sicherung der Mobilität von Dienstleistungsanbietern, die an Umweltdienstleistungen beteiligt sind.
Es wurde innerhalb der NRO-Gemeinschaft und sogar bei der Gruppe der Grünen im EG-Parlament verlautbart, dass sauberes Wasser jetzt aus den GATS-Verhandlungen heraus sei. Das ist eine falsche Information:
selbst wenn die kollektive Forderung ausdrücklich erwähnt, dass „es nicht auf irgendeine Art und Weise Wasser für die menschliche Verwendung (wie das Sammeln, Reinigen und Verteilen von natürlichem Wasser) anspricht“, es immer noch Abwasserdienstleistungen einschließt (in anderen Worten: Abwassermanagement), die oft von denselben Firmen gestellt werden, die auch Trinkwasser verteilen und als einen Zugang zu Trinkwassserdienstleistungen dienen könnte;
das EU-Papier stellt fest, dass „diese kollektive Forderung beabsichtigt die bilateralen Nachfrage-Angebot-Verhandlungen zu ergänzen und nicht zu überlagern“ und nicht die Forderung der EG von 2002 und 2005 für „Dienstleistungen zur Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Wasser.“ Während eines Treffens des EG 133 Kommittees am 11. Januar 2006 wurde gesagt, dass die EG „die bilateralen Nachfrage-Angebot-Verhandlungen re-intensivieren“ muß.
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz: Kanada; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind:
Australien, Kanada, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Ecuador, Hong
Kong, Japan, Korea, Norwegen, Taiwan, USA. Keine Angaben zur Zahl der
empfangenden Regierungen.
Die Forderung verwendet die Definitionen der 16 Banken-, Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen, wie sie im GATS Anhang zu Finanzdienstleistungen
gegeben sind. Verpflichtungen werden für die folgenden Sub-Sektoren gefordert:
Hochseeschiffahrts-, Flugverkehrs- und Transportversicherung; Rückversicherung;
Versicherungsverhandlungen, Versicherungshilfsdienst und alle Bank- und
Finanzdienstleistungen.
Geforderte spezifische Verpflichtungen:
Modus 1, 2, 3: Abschaffung der Benachteiligung zwischen einheimischen und
Ausländischen Anbietern in Bezug auf Gesetze und Vorschriften („nationale
Behandlung“); Abschaffung der Begrenzungen wie Monopole, Mengenbegrenzungen,
wirtschaftliche Bedarfstests, vorgeschriebene Abtretungen;
Modus 3: für alle Bank- und Finanzdienstleistungen sind die empfangenden
Regierungen aufgefordert Verpflichtungen zu machen, die die Rechte umfassen, neue
Unternehmungen zu gründen oder bestehende zu erwerben in der Gestalt von
Subunternehmen in vollständigem Eigentum, joint ventures und Filialen.
RECHTSDIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz: Australien; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind:
Australien, Kanada, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Japan, Neu Seeland
Norwegen, USA. Die Forderung wurde an 18 Regierungen gesandt.
Empfangende Regierungen sind aufgefordert ausländischen Rechtsanwälte und
Kanzleien zu gestatten Rechtsberatung -und Vertetung zu leisten, die Gesetze betreffen,
die von mehrfachen Rechtssystemen (ausländische, einheimische und internationale)
abgedeckt werden.
sich zu verpflichten, alle Formen der Dienstleistungserbringung abzudecken,
einschließlich aller Modus 4 Kategorien mit einer besonderen Betonung auf die Deckung
von Rechtsanwälten in den Bereichen Vertragslieferanten und Freiberuflern;
zu gestatten, dass ausländische Rechtsanwälte das Recht haben Rechtsberatung
und Vertetung zu ausländischem und internationalem Recht zu erbringen; keinen deutlichen Hindernissen ausgesetzt, durch:
Partnerschaften und andere Formen gewerblichen Zusammengehens zwischen ausländischen und einheimischen Rechtsanwälten/Kanzleien, mit der Freiheit Gebührensätze und Gewinnteilung auszuhandeln; und
Beschäftigung einheimischer Rechtsanwälte.
ausländischen Rechsanwälten zu erlauben bei gerichtlichen Schlichtungen und Beratungs-/Vermittlungs-Verfahren in ausländischem und internationalem Recht Vorbereitungen zu treffen und aufzutreten; und
ausländischen Anwaltskanzleien zu erlauben einen Firmennamen ihrer Wahl zu verwenden, dabei Gewohnheiten und Anwendungen des Gastlandes zu respektieren.
Empfangende Regierungen sind aufgefordert im größtmöglichen Umfange die folgenden Begrenzungen zu entfernen:
Gewerbliche Präsenz und Wohnsitz-Erfordernisse für Modus 1 und 2, besonders
für die Ausübung von ausländischem und internationalem Recht:
Begrenzungen, die Partnerschaften und andere Formen des gewerblichen Zusammenschlusses oder Zusammenarbeit zwischen ausländischen Rechtsanwälten/Kanzleien und einheimischen Rechtsanwälten/Kanzleien beschränken;
Begrenzungen, die be- oder verhindern, dass ausländische Rechtsanwälten/Kanzleien Rechtsanwälte einstellen, die zugelassen oder lizenziert sind einheimisches Recht auszuüben;
Alle Formen des Testens wirtschaftlichen Bedarfes;
Nationalitäts- oder vorausgehende Wohnsitz-Erfordernisse, besonders für das Ausüben ausländischen und internationalen Rechts;
Begrenzungen ausländischen Kapitals;
Erfordernisse vorausgehender Erfahrung für das Ausüben ausländischen und internationalen Rechtes;
Verbote oder Begrenzungen zur Etablierung ausländischer Anwaltskanzleien, besonders für die Ausübung ausländischen und internationalen Rechtes, einschließlich Begrenzungen bei der Etablierung unmittelbare Filialen ausländischer Anwaltskanzleien und benachteiligende Begrenzungen bei den Formen gestatteter legale Einheiten für die gewerbliche Präsenz ausländischer Anwaltskanzleien (ausländische Firmen sollten in der Lage sein in jedweder Form sich zu etablieren, die einheimischen Anbietern zur Verfügung steht);
Quantitative Einschränkungen bei der Zahl der Büros, die etabliert werden können, einschließlich zahlenmäßiger Obergrenzen für ausländische Rechtsanwälte.
Empfangende Regierungen sind aufgefordert alle gegenwärtigen Ausnahmen zu MFN
, die Rechtsdienstleistungen abdecken, aufzuheben.
LOGISTISCHE DIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz : Hong Kong; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind:
Australien, Kanada, Chile, Djibuti, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft,
Hong Kong, Japan, Lichtenstein, Mauritius, Neu Seeland, Nikaragua, Norwegen,
Panama, Peru, Schweiz, Singapur, Taiwan, USA. Kein Hinweis auf die Zahl der
empfangenden Regierungen.
Angepeilte Sub-Sektoren: Haupt-Frachtlogistikdienstleistungen (Dienstleistungen, die bei allen Formen des Transportes behilflich sind), verwandte Frachlogistikdienstleistungen (See-, Luft-, Schienen-, Straßentransportdienstleistungen) und andere verwandte Logistikdienstleistungen (Ingenierrdienstleistungen, Post-/Kurier-dienstleistungen, Dienstleistungen von Agenturen auf Kommissionsbasis). Neben-Frachtlogistikdienstleistungen (Computer, Verpacken, Managementberatung).
Geforderte spezifische Verpflichtungen:
(a) Hauptfrachtlogistikdienstleistungen: Verpflichtung zu grenzüberschreitendem Angebot (Modus 1) und Verbrauch im Ausland (Modus 2) wo technisch machbar, und das Recht, sich gewerblich niederzulassen (Modus 3), ohne wesentliche Begrenzungen.
(b) Frachttransportdienstleistungen:Verpflichtung zu grenzüberschreitendem Angebot (Modus 1) und Verbrauch im Ausland (Modus 2) wo technisch machbar, und das Recht, sich gewerblich niederzulassen (Modus 3), ohne wesentliche Begrenzungen
(c) andere verwandte Logistikdienstleistungen: das Recht, sich gewerblich niederzulassen (Modus 3), ohne wesentliche Begrenzungen, und Verpflichtungen bei den anderen Modi des Angebotes, wenn angebracht
(d) Nebenfrachtlogistikdienstleistungen: so weit wie möglich sollten Verpflichtungen auch in solche Dienstleistungen enthalten sein, die für ein umfassendes Angebot zu Frachtlogistikdienstleistungen wünschenswert sind.
MARITIME TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz: Japan; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind:
Australien, Kanada, China, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Hong Kong,
Island, Japan, Korea, Mexiko, Neu Seeland, Norwegen, Panama, Schweiz, Taiwan. 24
Regierungen haben diese kollektive Forderung erhalten.
Die aufgeforderten Regierungen werden gedrängt neue oder verbesserte Verpflichtungen
mit besonderen Bezug auf die folgenden Punkte zu machen:
Verpflichtungen zu internationalem Frachttransport (ohne Küstenschiffahrt) Modus 1,
Modus 2 und Modus 3 einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf: Beseitigung der
Frachtreservierung (Modus 1); Beseitigung der Behinderungen zu ausländischen
Kapitalbeteiligungen (Modus 3); Beseitigung der Behinderungen zum Recht
gewerbliche Präsenz einzurichten (Modus 3); Beseitigung der nationalen Erfordernisse
nationaler Vorstandsmitglieder (Modus 3); Beseitigung jeglicher anderer bevorzugende
Behandlungen.
Verpflichtungen zu maritimen Hilfsdienstleistungen (Modi 1, 2 & 3) einschließlich,
jedoch nicht begrenzt auf: Beseitigung von Behinderungen auf ausländische
Kapitalbeteiligungen (Modus 3); Beseitigung der Behinderungen zum Recht
gewerbliche Präsenz einzurichten (Modus 3).
volle Verpflichtung zum Verbrauch im Ausland und grenzüberschreitendes Angebot
unter der Voraussetzung der technischen Machbarkeit (Modi 1 und 2);
zusätzliche Verpflichtungen zum Zugang und der Nutzung von Hafendienstleistungen
zusätzliche Verpflichtungen zum Zugang und der Nutzung von Dienstleistungen benötigt für die Durchführung von multimodalen Transportätigkeiten
Beseitigung von Ausnahmen zu MFN
POST- UND KURIERDIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz: USA; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind: 25
Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Japan, Neu Seeland, USA. Die Forderung
wurde an 20 Regierungen versandt.
Die Forderung betrifft alle Aktivitäten in Bezug auf Post- und Kurierdienste einschließlich Expresslieferdienste. Geforderte spezifische Verpflichtungen:
den Umfang der Anwendung zu klären, einschließlich der Inhaber postalischer Monopolrechte, Klärung ob entweder Expresszustellung oder andere hochwertige Dienste von den allgemeinen postalischen Dienstleistungen zu unterscheiden sind,
vollständigen Marktzugang, effektive nationale Behandlung,
Einführung von Maßnahmen, die Praktiken ansprechen, die den Wettbewerb beeinflussen,
sichern, dass Lizensierungserfordernisse transparent und angemessen sind.
TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN
Vorsitz: Singapur; Regierungen, die an den kollektiven Forderung beteiligt sind:
Australien, Kanada, 25 Regierungen der Europäischen Gemeinschaft, Hong Kong,
Japan, Korea, Norwegen, Singapur, Taiwan, USA. 24 Regierungen haben diese
kollektive Forderung erhalten.
Verpflichtungen wurden für die folgenden Sub-Sektoren erfragt: Sprach- und Datenübertragungsdienstleistungen, geleaste Leitungsdienste, elektronische Post, gesprochene Mitteilungen, on-line Information und Zugang zu Datenbanken, elektronischer Datenaustausch, aufgewertete/wert-steigernde Fax-Dienste, Kodierungs- und Protokoll-Umwandlung, on-line Information und/oder Datenverarbeitung.
Geforderte spezifische Verpflichtungen:
Modus 1: Beseitigung von Begrenzungen nationaler Behandlung und Begrenzungen des Marktzuganges, insbesondere keine Erfordernisse um Netzwerke bestimmter Anbieter zu nutzen, keine Erfordernisse für gewerbliche Präsenz, keine Erfordernisse für gewerbliche Arrangements.
Modus 2: Beseitigung der Begrenzungen bei Marktzugang oder nationaler Behandlung.
Modus 3: Beseitigung der Begrenzungen bei Marktzugang oder nationaler Behandlung, insbesondere keinerlei Begrenzungen bei der Einrichtung oder Anzahl von Dienstleistler (z.B. Quoten oder geographische Behinderungen innerhalb des Territoriums eines Mitgliedsstaates), keine Tests zum wirtschaftlichen Bedarf, keine Behinderungen in Bezug auf den erlaubten Typus der juristischen Person, keine Begrenzungn in Bezug auf Nationalität oder Wohnsitz, keine Begrenzungen bei der Beteiligung ausländischen Kapitals.
Modus 4: kein Ausschluß von Telekommunikationsdienstleistungen von Modus 4 Verpflichtungen; Einführung der Entscheidung von Hong Kong (Anhang C, 1d).
MFN: Beseitigung aller Ausnahmen zu MFN.
* * *
Diese Präsentation gibt einen starken Hinweis darauf, dass das Niveau des Ehrgeizes auf eine gewaltige Liberalisierung extrem hoch ist. Es muß festgestellt werden, dass die USA nicht ein forderndes Mitglied ist, jedoch als ein Empfänger für Modus 4 eingeschätzt werden soll in Bezug auf die folgenden kollektiven Forderungen: Architektur und Ingenieurswesen, Bildung, Umwelt, Recht, Computer, Telekommunikationsdienste. Es gab eine erste Runde von Diskussionen vom 27. März bis 7. April 2006. Es gab bis jetzt kein greifbares Ergebnis.
Raoul Marc JENNAR
Berater für GUE-NGL am Europäischen Parlament
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