|
NOTIZ AN DIE GUE/NGL-FRAKTION
08.03.2006
1. HINTERGRUNDINFORMATIONEN
1.1 General Agreement on Trade in Services, Art. XIX, Abs. 1
1. Entsprechend den Zielen dieses Übereinkommens treten die Mitglieder in aufeinander folgende Verhandlungsrunden ein, die spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des WTO-Übereinkommens beginnen und danach regelmäßig stattfinden, um schrittweise einen höheren Stand der Liberalisierung zu erreichen. Die Verhandlungen zielen darauf ab, die nachteiligen Auswirkungen von Maßnahmen auf den Handel mit Dienstleistungen zu vermindern oder zu beseitigen, um dadurch einen effektiven Marktzugang zu erreichen. Dieser Prozess findet mit dem Ziel statt, die Interessen aller Beteiligten auf der Grundlage des gemeinsamen Nutzens zu fördern und ein insgesamt ausgeglichenes Verhältnis von Rechten und Pflichten zu gewährleisten.
1.2 Verhandlungsrichtlinien und -verfahren für den Handel mit Dienstleistungen (übernommen in der Sondersitzung des Rates für den Handel mit Dienstleistungen am 28. März 2001)
a) Zielsetzungen:
die Verhandlungen sollen darauf abzielen, schrittweise einen höheren Stand der Liberalisierung durch die Verminderung oder Beseitigung der nachteiligen Auswirkungen von Maßnahmen auf den Handel mit Dienstleistungen zu erreichen (Maßnahmen = Gesetze und sonstige gesetzliche Regelungen auf der nationalen, regionalen und lokalen Ebene)
einzelnen Entwicklungsländern, die Mitglieder sind, soll hinreichende Flexibilität eingeräumt werden
b) Geltungsbereich:
kein Dienstleistungssektor oder Erbringungsart soll a priori ausgeschlossen werden
- in den Verhandlungen über Ausnahmen für Meistbegünstigte Nationen, soll Entwicklungsländern, die Mitglieder sind, hinreichende Flexibilität eingeräumt werden
c) Verfahrensweisen:
die Liberalisierung soll durch Verhandlungen auf bilateraler, plurilateraler (zwischen interessierten Regierungen) oder multilateraler Basis (unter Einschluss aller Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation) voran gebracht werden
als Verhandlungsmethode ist hauptsächlich der Request-Offer-Verhandlungsansatz (Forderung-Angebot-Verhandlungsansatz) vorgesehen
einzelne Entwicklungsländer, die Mitglieder sind, erhalten hinreichende Flexibilität, indem ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, eine geringere Zahl von Sektoren zu öffnen, weniger Arten von Transaktionen zu liberalisieren und schrittweise und in Abhängigkeit von ihrem Entwicklungsstand den Marktzugang zu erweitern
1.3 Deklaration von Doha (November 2001)
Unter Billigung der oben genannten Richtlinien, einigte man sich auf der Ministerkonferenz, dass die Beteiligten ihre vorläufigen Forderungen für bestimmte Verpflichtungen bis zum 30. Juni 2002 und vorläufige Angebote bis zum 31 März 2003 einreichen sollen (Paragraph 15).
Die Minister entschieden sich ebenfalls, den Verhandlungen zur Verminderung, oder wo angemessen, Beseitigung der Tarife und nicht-tariflicher Schranken im Zusammenhang mit Umweltgütern und -dienstleistungen, zuzustimmen [Paragraph 31(iii)].
Zur Zeit des Fristenablaufes, wurde der Request-Offer-Verhandlungsansatz jedoch von der Mehrheit der nicht industrialisierten Staaten mit wenig Enthusiasmus entgegen genommen. Das erklärt den Beschluss vom August 2004.
1.4 1Der Beschluss vom 1. August 2004
a) Mitglieder, die ihre vorläufigen Forderungen noch nicht eingereicht haben, sollten dies so bald wie möglich nachholen. Die überarbeiteten Forderungen sollten bis zum Mai 2005 vorliegen.
Mitglieder sollten bemüht sein eine „hohe Qualität“ der Forderungen zu gewährleisten.
c) Mitglieder sollten schrittweise darauf abzielen einen höheren Stand der Liberalisierung zu erreichen und zwar „ohne einen Dienstleistungssektor oder eine Erbringungsart a priori auszuschließen”.
d) Mitglieder müssen ihre Bemühungen verstärken einen Abschluss der Verhandlungen über innerstaatliche Regulierung zu erreichen, und zwar in Bereichen, die sich auf Qualitätserfordernisse und -verfahren, technische Normen und Lizenzbestimmungen, Sicherheitsmaßnahmen im Notfall und Subventionen, beziehen. Die Zielsetzung ist es sicher zu stellen, dass nationale, regionale und lokale Gesetze und Bestimmungen nicht „belastender als nötig“ sind und keine „verfälschenden Auswirkungen“ auf den Handelswettbewerb haben. Es sind Verhandlungen im Gang, mit dem Ziel Listen mit Gesetzen und Bestimmungen zu erarbeiten, die für „unnötige Schranken im Handel mit Dienstleistungen“ verantwortlich sind.
Selbst nach diesem Beschluss blieb die Anzahl der Forderungen und Angebote zu niedrig gemäß dem Bericht der Europäischen Kommission an den Ministerrat der EU. Von 148 Mitgliedern am 15. September 2005, haben nur 69 ihre vorläufigen Forderungen eingereicht, davon reichten 30 überarbeitete (=erhöhte) Forderungen ein.
Die Europäische Union, die USA, gefolgt von Staaten wie Australien, Kanada, Japan und Neuseeland, stellten sich in diesem Zusammenhang die folgende Frage: wie kann man Staaten dazu bewegen Verpflichtungen einzugehen? Diese Frage wurde auf der Basis der ursprünglichen Vorschläge der EU in der Hongkonger Deklaration beantwortet.
1.5 Hongkonger Deklaration (December 2005)
1.5.1 Paragraphen 25, 26, 27 :
alle Regierungen werden zu aktiver Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert, mit dem Ziel einen höheren Stand an Liberalisierung im Handel mit Dienstleistungen zu erreichen.
Von den LDCs (Least Developed Countries = den am geringsten entwickelten Ländern) wird nicht erwartet neue Verpflichtungen einzugehen
Verhandlungen werden im Verlauf des Jahres 2006 verstärkt, mit dem Ziel den Rahmen der Verpflichtungen in Bezug auf Branchen und Modalitäten zu erweitern und ihre Qualität zu verbessern.
1.5.2 Annex C :
Zielsetzungen für die Verhandlungsrunde 2006:
a) zum modalen Rahmen der Verpflichtungen :
Modus 1 (grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen: Dienstleistungen werden vom Ausland über die Grenze ins Inland gebracht):
Verpflichtungen, entsprechend dem aktuellen Stand des Marktzugangs auf nicht diskriminierender Basis in Branchen, die für Mitglieder von Interesse sind
Aufhebung aktueller Anforderungen bezüglich kommerzieller Präsenz
Modus 2 (Nutzung der Dienstleistungen im Ausland: der Bedarfsträger einer Dienstleistung zieht in das Gebiet eines anderen Mitglieds, um eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen) :
Verpflichtungen, entsprechend dem aktuellen Stand des Marktzugangs auf nicht diskriminierender Basis in Branchen, die für Mitglieder von Interesse sind
Verpflichtungen in Modus 2, wo Verpflichtungen bereits für Modus 1 bestehen
Modus 3 (kommerzieller Auftritt: Investition in Dienstleistungsaktivitäten im Ausland) :
Verpflichtungen bezüglich einer höheren Beteiligung von ausländischen Kapital
Abschaffung oder wesentliche Verminderung von wirtschaftlichen Bedarfsprüfungen (economic needs tests)
Verpflichtungen, die eine größere Flexibilität bezüglich zugelassenen legalen Einheiten erlauben
Modus 4 (Präsenz natürlicher Personen: Angehörige eines Mitgliedsstaates halten sich auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates auf, um eine Dienstleistung zu erbringen) :
neue oder verbesserte Verpflichtungen für Dienstleistungsanbieter, die auf Vertragsbasis tätig sind, Selbstständige und Andere, die nicht an kommerzielle Präsenz gebunden sind, sollen unter anderem Folgendes bewirken: die Abschaffung oder wesentliche Verminderung wirtschaftlicher Bedarfsprüfungen sowie der Absichtserklärungen bezüglich vorgeschriebener Aufenthaltsdauer und der Möglichkeit der Verlängerung, falls notwendig
neue oder verbesserte Verpflichtungen für die Kategorien des innerbetrieblichen Transfers von Arbeitskräften und Geschäftsreisenden, sollen unter anderem Folgendes bewirken: die Abschaffung oder wesentliche Verminderung wirtschaftlicher Bedarfsprüfungen sowie der Absichtserklärungen bezüglich vorgeschriebener Aufenthaltsdauer und der Möglichkeit der Verlängerung, falls notwendig.
b) Ausnahmen für Meistbegünstigte Nationen
Abschaffung oder wesentliche Verminderung der Ausnahme-Bedingungen für Meistbegünstigten Nationen
Aufklärung über verbleibende MFN-Ausnahmen bezogen auf den Wirkungsbereich ihrer Anwendung und Zeitdauer
c) In den Bereichen der Notstandsmaßnahmen, des Beschaffungswesens der Regierungen und der Subventionen sollten die Mitglieder ihre Verhandlungen abschließen.
d) Im Bereich der nationalen Regelungen, sollten die Mitglieder vor dem Abschluss der aktuellen Verhandlungsrunde sich auf Spezialgebiete konzentrieren.
e) zum Thema plurilateraler Verhandlungen auf der Basis des Forderung-Angebot-Verhandlungsansatzes:
jedes Mitglied oder jede Gruppe von Mitgliedern hat das Recht Forderungen oder kollektive Forderungen an andere Mitglieder in jeder Spezialbranche oder Erbringungsart zu stellen, und gleichzeitig seine Zielsetzungen für Verhandlungen in dieser Branche oder Erbringungsart zu identifizieren.
Mitglieder, die solche Forderungen erhalten „sollten auf diese Forderungen eingehen“
plurilaterale Verhandlungen sollten mit dem Ziel organisiert werden die Teilnahme aller Mitglieder zu erleichtern, dabei sollte auf die eingeschränkte Fähigkeit der Entwicklungsländer und kleinerer Delegationen zur Teilnahme an solchen Verhandlungen, Rücksicht genommen werden
die Ergebnisse sollten auf MFN-Basis erweitert werden.
Auf diese Weise kann die Flexibilität, die im GATS-Artikel XIX angeboten wird, auf ein Minimum reduziert werden, trotz der Tatsache, dass diese Flexibilität regelmäßig seit 2001 bestätigt wird.
Zeitplan :
alle vorläufigen Angebote, die noch ausstehen, sollten so bald wie möglich eingereicht werden
plurilaterale Forderungen sollten bis zum 28. Februar 2006 eingehen
eine zweite Runde der geprüften Angebote sollte bis zum 31. Juli eingereicht werden
der endgültige Zeitplan der Verpflichtungen sollte bis zum 31. Oktober 2006 eingereicht werden.
2. SEIT HONGKONG
2.1 Wie es zu Jahresanfang üblich ist, sind neue Mitarbeiter während der Generalversammlung der WTO am 8. Februar ins Amt berufen worden. Der norwegische Botschafter Eirik Glenne wurde zum Vorsitzenden der Generalversammlung für 2006 gewählt. Der mexikanische Botschafter, Fernando de Mateao behielt seinen Posten als Vorsitzender der Verhandlungsrunde über Dienstleistungen (wahrscheinlich augrund seiner Leistung formwidrige Verfahrensweisen vor Hongkong eingeführt zu haben, was zum Annex C über Dienstleistungen führte). In dieser Eigenschaft wird er den Vorsitz bei Sondersitzungen des WTO-Rates für den Handel mit Dienstleistungen führen.
2.2 Am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos (Ende Januar 2006), fand ein informelles WTO-Ministertreffen statt (mit WTO-Generaldirektor Pascal Lamy, dem EU-Handelsbeauftragten Mandelson, siebzehn Ministern, unter ihnen der Amerikaner Portman); ein Dokument über den zeitlichen Rahmen für die Verhandlungen nach der Hongkonger-Ministerkonferenz wurde angenommen. Das Dokument, genannt Timelines 2006 ist seitdem als WTO-Dokument (Job 6/13) ausgehändigt worden. Es wurden dort neue Verpflichtungen vorgestellt, die nicht in Hongkong verabschiedet worden waren (allerdings nicht über Dienstleistungsverhandlungen). Auf diese Weise sind 19 Menschen imstande ihre Ansichten 149 Ländern aufzuzwingen.
2.3 Der Ausschuss für Handelsgespräche der WTO (TNC), die WTO-Körperschaft, die die Verhandlungen über die Doha-Agenda koordiniert, traf zum ersten Mal seit Hongkong am 7. Februar zusammen. Der Vorsitzender der TNC ist Pascal Lamy. Das ist was er über Dienstleistungen zu sagen hatte: „die Hongkonger Deklaration öffnete die Tür für plurilaterale Verhandlungen, die zum größten Teil durch Nachfrage angetrieben werden. Wenn die Verhandlungen bedeutende Fortschritte in den nächsten Wochen machen sollen, muss der Forderung-Angebot-Ansatz intensiviert werden.“
Auf der gleichen Versammlung, berief sich der venezolanische Botschafter Oscar Carvallo auf die Vorbehalte, die er während der letzen Plenarsitzung des Ministerialtreffens in Hongkong äußerte, auf welcher diese Deklaration verabschiedet wurde und man deshalb verkündete nicht mehr an die Fristen im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Dienstleistungen, die im Annex C der Minister-Erklärung enthalten ist, gebunden zu sein. Genauso wenig ist man verpflichtet sich an neue Termine, die im Dokument Job6/13 Timelines 2006 enthalten, sich zu halten. Etliche Entwicklungsländer haben ebenfalls Besorgnis über die Timelines 2006 geäußert.
2.4 Zum Abschluss einer Woche, in der mehrere Ländergruppen zusammen getroffen sind, um über Dienstleistungen zu reden, wurde am 16. Februar eine Sondersitzung des WTO-Rates für den Handel mit Dienstleistungen abgehalten. Viele Länder des Südens (LDCs, Entwicklungs- und Schwellenländer) haben sich deutlich geäußert, dass sie den plurilateralen Ansatz als einen freiwilligen, nicht-verbindlichen Prozess ansehen. Der philippinische Botschafter Manuel Teehankee hob hervor, dass “die vollständige Flexibilität, die derzeit durch die Mitglieder im Rahmen des GATS [Artikel XIX] genossen wird, in keiner Weise durch den Annex C der Hongkonger Deklaration beeinträchtigt wird.”
2.5 Es wurden Ländergruppen gebildet, mit dem Ziel plurilaterale Forderungen zu koordinieren. Sie werden als „Interessenten“ oder „Freunde“ eines bestimmten Sektors bezeichnet. Jede Gruppe hat ihren eigenen Koordinator:
Freunde des Dienstleistungssektors für Architektur und Ingenieurwesen : Koordinator: Kanada
Freunde des Baudienstleistungssektors: Japan
Freunde des Dienstleistungssektors für Telekommunikation: Singapur
Freunde des Dienstleistungssektors für Energie : die EU
Freunde des juristischen Dienstleistungssektors: Australien
Freunde des Dienstleistungssektors für Seetransport: Japan
Freunde des Dienstleistungssektors für Post- und Kurierdienste: die USA
Freunde des Dienstleistungssektors für Bildungswesen (wird gerade geschaffen) : Neuseeland
usw.
2.6 Bis zum 28. Februar sind plurilaterale Forderungen für die Liberalisierung von Dienstleistungen eingereicht worden. Sie zielen auf mindestens 14 Sektoren angestrebt:
Lufttransport
Architektur- und Ingenieurwesen
Audiovision und Kultur
EDV-Industrie
Bauwesen
Vertrieb
Billdungswesen
Energie
Umwelt
Finanzwesen
Juristische Dienste
Seetransport
Post- und Kurierdienste
Telekommunikation
Die EU verzichtet auf Forderungen in den folgenden Dienstleistungssektoren: Audiovision und Kultur, Bildung oder Vertrieb. Die USA stellen Forderungen gerade in diesen Sektoren. Die EU stellte in den übrigen elf Branchen Forderungen. Die EU und die USA ersuchen die Abschaffung
1. der Begrenzung ausländischer Investitionen
2. der Beschränkung in der Errichtung ausländischer Niederlassungen
3. des Verbotes der grenzübergreifenden Dienstleistungserbringung (z.B. über das Internet)
4. der Regelungen in Bezug auf Nationalität
5. diskriminierender regulativer Maßnahmen
6. von Beschränkungen des Wettbewerbes (z.B. Begrenzung Neu-Einreisender)
Es ist zu erwarten, dass mehr Forderungen folgen werden.
Die folgenden Länder gehören bis jetzt zu den Fordernden: Australien, Kanada, Chile, Ekuador, Ägypten, die EU, Hongkong, China, Indien, Island, Japan, Korea, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Peru, Saudi Arabien, Singapur, Taiwan, die Türkei und die USA.
Plurilaterale Treffen mit dem Ziel der Besprechung dieser Forderungen werden voraussichtlich im Verlauf der nächsten Gesprächsrunde über Dienstleistungen stattfinden, die vom 27. März bis zum 7. April eingeplant ist.
Ich habe vor diese Forderungen zu analysieren, so bald mir alle Dokumente zur Verfügung stehen.
Raoul Marc JENNAR
Berater der GUE/NGL-Fraktion im Europäischen Parlament
Uebersetzung: Katharina Wawrzon
coorditrad.attac.org
|