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Europa und die Steuern:

In kaum einem Bereich hat der europäische Binnenmarkt so negative Auswirkungen wie bei der Besteuerung von Kapitaleinkommen.

Beispiel Unternehmenssteuern: Die Steuersätze für die Gewinne der großen Kapitalgesellschaften befinden sich in freiem Fall. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Körperschaftssteuersätze zwischen 1980 und 2001 von durchschnittlich 44,8% auf 31,8% gesenkt! Auch die Spitzensteuersätze der Einkommenssteuer, mit denen die profitablen Personengesellschaften sowie hohe Einkommen von Privatpersonen besteuert werden, sind stark gefallen: Von durchschnittlich 62,3% in 1985 auf 48,3% im Jahr 2001! Dazu kommt, dass sich die EU-Mitgliedsländer mit unzähligen Instrumenten des unfairen Steuerwettbewerbs gegenseitig das Leben schwer machen. Dabei besteuern sie Gewinne von ausländischen Unternehmen niedriger als von inländischen .

Beispiel Zinsbesteuerung: Immer mehr wohlhabende EU-BürgerInnen verwalten ihr Privatkapital im Ausland. Die anfallenden Zinsen bleiben in der Regel völlig steuerfrei. Denn die meisten Staaten erheben keine Zinsabschlagsteuer von Steuer-AusländerInnen.

Die Folge: Die Steuern auf mobile Kapitaleinkünfte sinken; zum einen weil sie nicht erhoben werden können, zum anderen weil sie in einem Spirale nach unten abgesenkt werden. Diese Einnahmen fehlen dann für öffentliche Ausgaben in Bereichen wie Bildung, Kinderbetreuung, Soziales und Umweltschutz. Mit den niedrigeren Steuern bei GroßverdienerInnen und Unternehmen leidet auch die allgemeine Steuermoral. Für die politischen Kräfte, die schon immer gegen öffentliche Einrichtungen waren, ist das ein gefundenes Fressen. Sie können nun leichter ihre Sozialabbaupläne durchzusetzen, die sie schon immer verfolgt haben. Steuerflucht und Steuerkonkurrenz werden zum Hebel für Sozialabbau und neoliberale Ideologie.

Mit der Osterweiterung wird der EU-Steuersenkungswettlauf noch schlimmer. Die meisten osteuropäischen Länder haben sehr niedrige Unternehmenssteuern, im Durchschnitt beträgt die Körperschaftssteuer nur 23,6%! Eine Reihe weiterer Senkungen sind auch in Osteuropa in Planung.

Steuerpolitische Kooperation: Ein Trauerspiel Die Alternative zur ruinösen Steuerkonkurrenz in der EU ist die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit. Diese Diskussion tobt im Bereich der Steuerpolitik schon lange. 1992 etwa empfahl die hochrangige Ruding-Kommission einen einheitlichen Mindeststeuersatz für die Großunternehmen von 30%. Der Vorschlag wurde bald zu den Akten gelegt. Beim schädlichen Steuerwettbewerbe wurde nach einer langen Recherche-Übung eine Liste von 66 Maßnahmen des schädlichen Steuerwettbewerbs zusammengestellt. Diese sind nun abzuwickeln oder zu verändern. Dabei wurden lange Übergangsfristen gewährt.

Bei der grenzüberschreitenden Besteuerung von Zinseinkünften wurde kürzlich ein weitgehend unwirksamer Fortschritt erzielt. Ab 1.1.2005 werden 12 Mitgliedsländer der EU sich gegenseitig über Zinseinkünfte ihrer BürgerInnen informieren, so dass die Steuerflucht unmöglich wird. Luxemburg, Österreich und Belgien wollten nicht mitmachen. Sie werden nun eine Zinsabschlagsteuer von 15% erheben, die später auf 35% ansteigt. Das steuerliche Bankgeheimnis bleibt bestehen. Andere Steueroasen wie die Schweiz, die Kanalinseln, Gibraltar und San Marino wollen ebenso verfahren. Leider ist die öffentlich auch von der Bundesregierung vielgelobte Einigung weitgehend wirkungslos. Denn erfasst werden nur Zinseinkünfte an Privatpersonen. Es genügt in den jeweiligen Ländern eine Stiftung, Trust oder eine Kapitalgesellschaft zu gründen und schon kann die Steuerflucht weitergehen.

Fruchtlos war auch die Diskussion um die Aufhebung des Einstimmigkeitsgebots im Bereich der Steuerpolitik. Um auf europäischer Ebene im Bereich der Steuerpolitik eine Entscheidung zu fällen, ist derzeit eine einstimmige Entscheidung im Ministerrat notwendig. Dadurch können Länder wie Großbritannien, Luxemburg, Belgien oder Österreich als Veto-Spieler jeden echten Fortschritt blockieren. Frankreich und Deutschland forderten daher im EU-Verfassungskonvent die Aufhebung des Einstimmigkeitsgebots. Das scheiterte aber v.a. am Widerstand Großbritanniens.

Attac-Alternativen Der Steuersenkungswettlauf darf nicht fortgesetzt werden. Nicht nur der sogenannte unfaire, sondern auch der reguläre Steuerwettbewerb müssen gestoppt werden. Durch europäische Regulierung wird allerdings wohl kaum zurückgeholt werden, was auf nationalstaatlicher Ebene schon aufgegeben wurde. Deshalb widersetzt sich Attac den laufenden Steuersenkungsplänen für Kapitaleinkünfte. Kapitaleinkünfte müssen genauso hoch besteuert werden, wie Arbeitseinkünfte.

Auf europäischer Ebene müssen europäische Mindeststeuersätze für Kapitaleinkünfte vereinbart werden. Etwa 30% für die Körperschaftssteuer. Ferner muss das System gegenseitigen Informationsaustauschs auf alle EU-Länder und alle privaten Kapitaleinkünfte ausgeweitet werden. Die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen sollten gekündigt werden, um sie mit dem Ziel der konsequenten Bekämpfung von Steuerflucht neu zu verhandeln. Dabei sollte mit anderen entschlossenen Staaten gemeinsam vorgegangen werden. All dies muss auch von der Bundesregierung zur absoluten Priorität im europäischen Einigungsprozess gemacht werden. Wird darauf weiterhin verzichtet, werden sich die Kirchhofs und Merzs mit ihren unsozialen Steuerplänen auf Dauer durchsetzen. Damit wäre unserer Sozialstaatlichkeit die finanzielle Basis entzogen. Von alleine wird die Bundessregierung dies wohl kaum tun. Zu sehr profitieren Vermögende und Konzerne von der momentanen Situation. Nur durch gemeinsamen Druck der BürgerInnen in Europas kann sich das ändern. Im „Internationalen Netzwerk Steuergerechtigkeit“ (www.taxjustice.net) haben sich nun die KritikerInnen organisiert. Die deutsche Sektion des Netzwerks soll im Mai 2004 gegründet werden.

Von Sven Giegold erschien als Attac-Basistext Nr.4: „Steueroasen trockenlegen. Die verborgenen Billionen für Entwicklung und soziale Gerechtigkeit heranziehen“. Die Attac AG Steuerflucht und Steuerpolitik hat ein Faltblatt „Stopp Steuerflucht“ erstellt. Beides kann über den Attac-Materialversand bestellt werden.

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Online am 1. April 2005

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