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Die Welthandelsorganisation (WTO) feierte im letzten Jahr ihr zehnjähriges Bestehen. Zehn Jahre, in denen die Liberalisierungspolitik und Globalisierung des Finanzwesens vorangetrieben wurden. Ein Blick auf die Entwicklung der Welt während dieser zehn Jahre lässt einem die Gänsehaut aufsteigen: mehr Armut, Verschärfung der Ungleichheiten, Anstieg der Arbeitslosigkeit usw. Die Schweiz wirkt aktiv an dieser Globalisierung mit, sei es durch die Unterzeichnung der Freihandelsabkommen oder auf der Ebene der nationalen Politik. So teilen sich in der Schweiz heute 70 % der Menschen 6 % aller Reichtümer, während 60 % in den Händen von nur 5 % der Bevölkerung liegen![1]
Die Überlegung, dass die weltweite Entwicklung und das Gemeinwohl nicht an der Handelsliberalisierung und Privatisierung der Dienstleistungen festzumachen sind, findet seitens der nationalen Behörden und internationalen Wirtschaftseliten kaum Beachtung.[2] Eine Haltung, die sich auch in den einschlägigen Publikationen des Bundesrats oder des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) widerspiegelt. So schreibt der Bundesrat: "Die Schweiz verfügt in vielen Bereichen des Dienstleistungssektors über eine im Allgemeinen liberale Rechtsordnung und es gibt keinen Grund, diese Rechtsordnung auf multilateraler Ebene nicht festzuschreiben."[3] Was dabei verschwiegen wird: Alle Anwendungsbereiche des mit der WTO verhandelten Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) geraten de facto in eine Einbahnstraße. Eine Rücknahme ist unmöglich, da für jeden zurückgezogenen Sektor ein äquivalenter Ausgleich zu leisten ist.[4]
In freigegebenen Dienstleistungssektoren kommt eine Reihe von Bestimmungen zur Anwendung, die die Möglichkeit einer öffentlichen Politik zunichte machen. Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der erbrachten Leistung sind ebenso wenig möglich wie eine Beschränkung von Investitionen oder des Handels. Ferner werden auch Umwelt- und Sozialkriterien unterbunden, wenn sie "restriktiver als notwendig" sind. Das gilt beispielsweise für Umweltschutznormen und Arbeitszeitregelungen, wie das Streitbeilegungsgremium (DSB, die Rechtsinstanz der WTO - praktisch die einzige internationale Instanz mit Rechtsdurchsetzungsgewalt) bereits festgestellt hat.
Ob der Tragweite des Abkommens und angesichts dessen, dass es stellvertretend für einen ultraliberalen Wahnsinn steht, der aus jeder menschlichen Aktivität eine vermarktbare Ware machen und die unterschiedlichsten sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zueinander in Konkurrenz setzen will, regt sich seit vielen Jahren weltweit massiver Widerstand. Zahlreiche Kommunen, deren Zuständigkeiten direkt betroffen sind, haben sich symbolisch zur "GATS-freien Zone" erklärt. Diese Kommunen haben sich 2005 in Lüttich versammelt, das nächste Treffen findet Ende 2006 in Genf statt. Eine Reihe von Organisationen und Tausende von Menschen engagieren sich in dieser Kampagne an der Seite der Kommunen, darunter auch die AktivistInnen von ATTAC, die sehr aktiv an der Informationsverbreitung mitwirken. Sie machen insbesondere an diesem Abkommen deutlich, in welche Richtung die neoliberale Globalisierung heute weist. In der Tat spricht aus GATS die volle liberale Philosophie - eine Philosophie, derzufolge jedes Tun nach seinen Kosten und seiner Rentabilität zu bewerten ist...
Es ist deshalb fundamental und unerlässlich, sich zur Wehr zu setzen: JedeR kann mit ihren/seinen Mitteln beitragen, durch Aktionen, an der Wahlurne, bei Debatten, durch Aufklärung und im Konsumverhalten.[5]
Dieses Bulletin richtet sich an alle, die sich mit ihren Mitteln am Widerstand beteiligen wollen. Ihr findet hier nicht nur Aktuelles zum Stand der Verhandlungen, sondern auch Berichte zu möglichen Formen des Widerstands. Nicht zuletzt stellen wir die Ankündigung zum Internationalen Konvent der Gebietskörperschaften für die Förderung des öffentlichen Dienstes vor, das am 28./29. Oktober 2006 in Genf stattfindet. An diesem Konvent nehmen alle öffentlichen Gebietskörperschaften teil, die sich der ungezügelten Liberalisierung widersetzen, entweder indem sie öffentlich Stellung beziehen (bzw. sich wie knapp 100 Schweizer Gemeinden zur GATS-freien Zone erklären) oder indem sie lebenswichtige Dienste wie die Müllverwertung, die Wasserversorgung, den Verkehr u.v.m. wieder unter kommunale Zuständigkeit stellen. Es ist der Konvent jeder und jedes Einzelnen unter uns. Es ist an uns, die Informationen und den Aufruf zur Teilnahme so publik wie möglich zu machen!
1- "Verteilung des Wohlstands in der Schweiz", Studie im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung, 14. Februar 2004.
2- Internationale Finanzinstitutionen und Vereinigungen der "großen" Industriestaaten (G8, aber auch Weltwirtschaftsforum von Davos)
3- Bericht des Bundesrates über WTO/GATS-Verhandlungen und Ausnahmen im öffentlichen Dienstleistungsbereich und im Subventionssystem. Dezember 2005. Weitere Dokumente mit ähnlichem Tenor finden sich auf der Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft: www.seco.admin.ch
4- Auf der Liste der Angebote der Schweiz steht derzeit die Krankenversicherung. Fällt die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" nach der Öffnung dieses Sektors unter die GATS-Regelungen, würde keine Möglichkeit mehr bestehen, eine zahlenmäßige Beschränkung der Dienstleister zu erlassen (Art. 16.2).
5- Das bedeutet v.a. Konsumverzicht: Insofern als unser Wirtschaftssystem auf Konsum begründet ist, wird die Verminderung desselben zum kämpferischen, ja subversiven
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