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Am 27. November stimmt das Schweizer Volk über die "Gentechfrei-Initiative" oder „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“ ab, die verlangt, dass in der schweizerischen Landwirtschaft für die Dauer von fünf Jahren keine Gentechnik verwendet werden darf. Attac unterstützt aktiv diese Initiative und fordert seine Mitglieder und Sympathisanten auf, mit JA zu stimmen, und dies aus mehreren Gründen, die hier nun angeführt werden.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) entstehen nicht durch Zufall, sondern sind die Folge einer Entscheidung der transnationalen Lebensmittelkonzerne, die allein in der Lage sind, die teuren, für die Schaffung neuer Arten erforderlichen Forschungsarbeiten zu finanzieren. Um diese außerordentlichen Investitionen zu rechtfertigen, die in die Milliarden Francs gehen, müssen die Industriegiganten wie Monsanto oder Syngenta die GVO ohne Einschränkungen vermarkten können, denn jegliche Begrenzung ihrer Markteinführung wäre gleichbedeutend mit einem unannehmbaren finanziellen Verlust.
Dieser Logik folgt die internationale Handelspolitik. Die Welthandelsorganisation (WTO) schreibt das „Gleichartigkeitsprinzip“ vor, nach dem jeglicher Hinweis auf Unterschiede zwischen gleichartigen Produkten ein Handelshindernis darstellt und daher verboten ist. Das heißt, es ist verboten, auf einem Warenetikett den Hinweis „GVO“ zu geben und somit können die Verbraucherinnen und Verbraucher sich nicht nach anderen Produkten umsehen. Die Kennzeichnung wurde bereits als unnötiges Handelshindernis angesehen.
Andererseits macht der Weltwährungsfonds (IWF) die Bewilligung von Geldern für verschuldete Länder davon abhängig, dass sie dem Anbau von GVO zustimmen. Dieses Verfahren hat nicht nur zur Folge, dass GVO mit dem Risiko ihrer unkontrollierten Verbreitung in die Umwelt eingebracht werden, sondern auch, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel für den Export produziert werden.
Diese Vorgangsweise bedroht jede Vorstellung einer landwirtschaftlichen Produktion, die sich von jener der Nahrungsmittelindustrie unterscheidet. Mit JA für die Initiative zu stimmen heißt, die Möglichkeit einer Landwirtschaft zu verteidigen, die ökologischeren und demokratischeren Vorstellungen entspricht, Vorstellungen, die auf drei von uns vertretenen Grundsätzen beruhen:
1. Attac kämpft für Nahrungsmittelsouveränität, das heißt für das grundlegende Recht eines jeden Landes, seine Landwirtschaftspolitik zu kontrollieren, und folglich auch für das Recht, die Produktionsweise, das Saatgut und die Mengen entsprechend den Bedürfnissen seiner Bevölkerung frei zu bestimmen. Diese Konzeption bedeutet weiterhin das Recht, die eigenen lokalen Märkte falls erforderlich durch eine landwirtschaftliche Subventionspolitik und die Abwehr von Dumpingprodukten aus dem Ausland zu schützen. Diese beiden Maßnahmen sind unerlässlich, um eine lokale Landwirtschaft zu erhalten. Über Landwirtschaftspolitik entscheiden jedoch zunehmend internationale Organisationen (WTO, Weltbank und IWF), die von der Lobby der multinationalen Nahrungsmittelkonzerne stark beeinflusst werden und von den Ländern die Öffnung ihrer Märkte für Exportprodukte verlangen. Außerdem werden die Produktion von Gentech-Saatgut und die Patente darauf von einigen wenigen großen multinationalen Konzernen wie Monsanto und Syngenta kontrolliert und entgehen somit jeglicher nationaler und demokratischer Kontrolle. Dieser Zugriff auf das Leben ist das Gegenteil eines Grundrechtes. Und schließlich müssen das Saatgut und die chemischen Pflanzenschutzmittel, die erst einen optimalen Anbau ermöglichen, jährlich wieder gekauft werden. Auf diese Weise werden die Produzenten unter das Joch der multinationalen Konzerne gezwungen, die Saatgut und Pflanzenschutzmittel liefern. Diese Situation wird binnen Kurzem zur Privatisierung der Natur führen.
2. Attac unterstützt eine nachhaltige Entwicklung, die sich auf eine lokale Wirtschaft, die Achtung der Arbeiterinnen und Arbeiter und den Schutz der Umwelt stützt. Die Verwendung von GVO hingegen ist absolut unvereinbar mit einer nachhaltigen Entwicklung. Die Auswahl an Gentech-Saatgut ist eng begrenzt und sein Anbau muss, um rentabel zu sein, in sehr großem Maßstab erfolgen, zum Nachteil der Biodiversität und des Erhalts kleiner landwirtschaftlicher Betriebe, wie sie in der Schweiz vorherrschen. Entgegen der landläufigen Meinung erfordern gentechnisch veränderte Pflanzen außerdem nicht weniger Pestizide - 99% der Gentech-Pflanzen sind resistent gegenüber einem Breitbandherbizid oder produzieren selber ein Insektizid - sondern verursachen im Gegenteil eine im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung nicht hinzunehmende Belastung der Böden. Schließlich dulden die Vorschriften für Biolandwirtschaft und Produkte mit Herkunftsbezeichnung keine Gentech-Organismen. Das Nebeneinander von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Kulturen ist jedoch unmöglich, vor allem unter den Bedingungen der Schweizer Landwirtschaft, wo die Äcker klein und sehr ineinander verschachtelt sind: Pollenflug würde schnell die Verunreinigung der nicht gentechnisch veränderten Kulturen nach sich ziehen.
3. Attac verteidigt mit Nachdruck das Prinzip der Nahrungssicherheit, das heißt, die quantitative und qualitative Abdeckung der Grundbedürfnisse an Nahrungsmitteln und Wasser. Die multinationalen Konzerne verkaufen die GVO als Werkzeug im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung in der Welt. Hunger und Mangelernährung werden aber nicht durch Nahrungsknappheit verursacht - die Weltnahrungsmittelproduktion reicht bei weitem aus, um die Weltbevölkerung zu ernähren - sondern durch eine schlechte Verteilung der Ressourcen und durch die Verarmung der Bevölkerung des Nordens wie des Südens, die keinen angemessenen Zugang zu Nahrungsmitteln mehr hat. Schließlich bedeutet Nahrungssicherheit auch, dass die für die menschliche Ernährung bestimmten Produkte gesundheitlich sicher sein müssen. Es ist jedoch bei weitem nicht erwiesen, dass die GVO für die menschliche Gesundheit langfristig neutral sind.
Aus all diesen Gründen unterstützt Attac Schweiz die Einrichtung eines fünfjährigen Moratoriums über die Verwendung von GVO in der Schweizer Landwirtschaft.
Uebersetzung: Jürgen Janz
Gegenlesen: Martin Regelsberger
, Coorditrad
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