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Attac Schweiz und die Europäische Union

Zu Beginn dieses Beitrages sei daran erinnert, dass die Schweiz kein Mitglied der EU ist. Gemäss der offiziellen Position « verfolgt die Schweiz ihre eigenen Interessen und bestimmt auf dem Weg der bilateralen Abkommen die Zusammenarbeit für jeweils klar begrenzte Bereiche.» [1]. Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU haben sich seit dem Abschluss des Freihandelsabkommens von 1972 entwickelt und in mehreren Etappen ausgeweitet. Nachdem das Stimmvolk 1992 den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt hatte, haben die Schweiz und die EU 1999 nach mehrjährigen Verhandlungen sieben bilaterale Abkommen abgeschlossen. Diese bilateralen Abkommen I, in erster Linie klassische Marktöffnungsverträge, wurden 2000 vom Volk gutgeheissen. 2004 folgte der Abschluss des zweiten Verhandlungspakets. Die acht Abkommen der "Bilateralen II" dehnen die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU über diverse neue wirtschaftliche Anliegen auf eine Reihe weiterer politischer Bereiche aus wie beispielsweise auf die Sicherheits- und Asylpolitik, die Umwelt, Statistik und Kultur. Ein Referendum gegen die Zusammenarbeit in Sachen Sicherheit und Asyl (Schengen/Dublin) scheiterte als die Mehrheit der Stimmenden das Abkommen im Juni 2005 annahm. Im September des gleichen Jahres entschied sich das Volk auch für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit (Abkommen der Bilaterale I) auf die neuen EU-Staaten. In seinem Europabericht 2006 kommt der Bundesrat zur Einschätzung, dass mit der Weiterentwicklung des bestehenden bilateralen Vertragswerks die Ziele und Interessen der Schweiz in Europa zu diesem Zeitpunkt am besten erreicht werden können. [2] Die Liste der Vorteile der Nichtmitgliedschaft ist lang und zeigt die doppelt profitable Natur des bilateralen Wegs eindeutig auf. Einserseits behält die Schweiz den Vorteil einer harten Währung im Herzen der Euro-Zone, ihr Bankgeheimnis wird nicht gefährdet und sie kann die Solidaritätsbemühungen gegenüber den europäischen Ländern umgehen, andererseits braucht sie sich der sozialen Gesetzgebung der europäischen Länder nicht anzupassen, ein Bereich, in dem die Schweiz weit gehend im Rückstand ist. « Bestimmte EU-Richtlinien, wie z. B. in den Bereichen des Kündigungsschutzes, der Arbeitszeitbeschränkung und der betrieblichen Mitbestimmung von Arbeitnehmenden gehen wesentlich weiter als das schweizerische Arbeitsrecht. In der EU ist zudem eine zunehmende Tendenz zur Harmonisierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik festzustellen, da diese aus der Sicht der Ökonomie eine gesunde Konkurrenz behindern. Der relativ flexible und von der Sozialpartnerschaft geprägte schweizerische Arbeitsmarkt würde stärker reguliert. » [3] Es ist offensichtlich, dass ökonomische und politische Kreise einem Beitritt zur EU lieber aus dem Wege gehen wollen, der viele der Privelegien gefährden würde, die die Schweiz geniesst, obwohl sie faktisch ein fester Bestandteil des europäischen Marktes ist.

Attac Schweiz hat daher die Kampagnen von Attac Europa immer aktiv unterstützt, insbesondere die Kampagne für das NEIN zum Europäischen Verfassungsvertrag (EVV) und die Kampagne gegen die Bolkestein Richtlinie, eine Unterstützung, die über eine rein solidarische Stellungnahme zu Attac Europa hinausging. Gerade weil ein Beitritt der Schweiz zur EU nicht zur Debatte steht, sind die Schweizer Wirtschafts- und Sozialpolitiken eng mit der neoliberalen Konstruktion der EU verknüpft. Aus Angst davor, die « Konkurrenzfähigkeit» gegenüber den europäischen « Partnern» zu verlieren, übernimmt die Schweiz ohnehin, unter dem Druck von Wirtschafts- und Finanzkreisen, den grössten Teil der Liberalisierungsmassnahmen der EU. Jede neue europäische Direktive hat fast automatisch eine ähnliche Bewegung innerhalb der Schweiz zur Folge. So war die forcierte Öffnung der « Märkte » der Telekommunikation oder der Post jeweils ein direktes Echo der Richtilinien der europäischen Kommission. « Vor dem Hintergrund der rasch voranschreitenden Liberalisierung in Europa ist es im Interesse der Schweiz, ihren Postmarkt ebenfalls zügig zu öffnen.. » [4], lautete die Empfehlung der Dachorganisation der schweizerischen Industrie. Mit der gleichen Argumentation entschied das Parlament im Herbst 2006, den Elektrizitätsmarkts zu öffnen, obwohl gerade diese Liberalisierung in einer Volksabstimmung abgelehnt worden war. Dies geschah, einmal mehr, völlig im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung. Und wenn die schweizerische Politik sich auf die neoliberale Linie Europas abstimmt, pflegt sie meist sogar noch weiter zu gehen unter dem Vorwand, gegenüber den Ländern der EU konkurrenzfähig bleiben zu müssen. Obwohl es innerhalb von Attac Schweiz auf nationaler Ebene keine Kommission gibt, die für Fragen der EU zuständig ist, zieht sich das Thema ‘Europa’ quer durch alle unsere Kampagnen hindurch. Unsere Arbeit besteht vor allem darin, Informationen verfügbar zu machen, über die ambivalente Position der Schweiz, die « aussen bleibt, und doch vollends an der Konstruktion eines neoliberalen Europas beteiligt ist », sowie über die ausserordentlich opportunistische Haltung von ökonomischen und politischen Kreisen in der Schweiz.

Die Liberalisierung der Dienstleistungen
Eine Kommission behandelt auf nationaler Ebene Fragen der öffentlichen Dienste. Sie führt Kampagnen gegen die Liberalisierung der öffentlichen Dienste durch, sei es die der Post, der Telekommunikationen oder der Stromversorgung. Schon seit 2003 hat die Kampagne gegen die Liberalisierung von Dienstleistungen auf internationaler Ebene Vorrang, im Zuge der Kampagne für GATS-freie Zonen. Im Rahmen dieser Kampagne konnten wir auch die Frage der Bolkestein Direktive aufgreifen, die die gleiche Logik verfolgt. Und wieder ist die Schweiz, aufgrund ihres Strebens nach Konkurrenzfähigkeit, von den europäischen Bestrebungen, die Dienstleitungen zu lieberalisieren, betroffen. Dies umso mehr, als sie sich im Sektor der Dienstleistungen, insbesondere des Bankwesens und der Geldwirtschaft, profiliert. Die Schweiz hat im Jahre 1999 Dienstleistungen im Wert von CHF 39,5 Milliarden exportiert, gegenüber einer Importsumme von CHF 24 Milliarden. Etwa 80% der exportierten Dienstleistungen gingen in die Länder der EU. Ökonomische Kreise beklagen die Schwierigkeiten, sich im Ausland niederzulassen, und würden ihre Dienste gerne von der Schweiz aus anbieten können, ohne sich in im Ausland direkt niederlassen zu müssen. « Es wäre für unser Land von Vorteil, wenn wir unsere Dienste von der Schweiz aus in ganz Europa anbieten könnten, um die Vorteile des Standorts nutzen zu können und um Arbeitsplätze in der Schweiz zu schaffen. Eine Liberalisierung der Dienstleistungen würde die nötigen Bedingungen hierfür bieten. Eine solche Liberalisation käme besonders den Banken und den Versicherungen zu Gute, da diese besonders wettbewerbsfähig sind » [5], heisst es im Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Im Rahmen dieser Kampagnen haben wir regelmässig Streitgespräche mit Verantwortlichen der Dossiers für diese Fragen durchgeführt. Wir haben ein 4-seitiges Informationsdokument verfasst und an alle Gemeinden verschickt, um sie auf die Folgen einer Liberalisierung der öffentlichen Dienste aufmerksam zu machen. Im Februar 2006 haben wir die europäische Demonstration gegen die Bolkestein-Direktive in Strassburg unterstützt.
Die Kampagne gegen den Europäischen Verfassungsvertrag (EVV)

Im Jahre 2004, anlässlich der Referendumskampagne in Frankreich, nahm Attac Schweiz aktiv an der Kampagne gegen den EVV (TCE) teil. Die Zweckmässigkeit dieser Unterstützung und die Inhalte der (fälschlich als solche bezeichneten) Verfassung wurden ausführlich innerhalb des Vereins diskutiert, ehe sie von dem entscheidungsfähigen Gremium, der Nationalen Koordination Attac Schweiz, angenommen wurden. Unsere Mitarbeit an dieser Kampagne wurde nicht von einer Kommission durchgeführt, sondern von Personen, die auf nationaler Ebene aktiv waren. Einerseits nahmen wir an der Aktion der « Internationalen Brigaden gegen den Verfassungsvertrag » teil. Mehrere Personen hatten so die Gelegenheit, nach Frankreich zu gehen, vor allem nach Savoyen oder in das Elsass, um an öffentlichen Debatten und Konferenzen teilzunehmen. Gleichzeitig machten wir mit einem verstärkten Presseauftritt unser Engagement in den Schweizer Medien bekannt. Andererseits wurde das Thema Europa und die EU-Verfassung im Mai 2005 in das Schweizer Sozialforum hineingetragen, es war das Hauptthema unserer Sommer Akademie des gleichen Jahres. Unter dem Titel Welche Schweiz in welchem Europa ? hatte unsere zweite Sommer Akademie das Ziel, über den ewigen Querelen zwischen Befürwortern und Gegnern Europas hinauszukommen, die die Schweizer Linke seit Jahrzehnten spaltet. Statt dessen wollten wir uns der grundlegenderen Frage nach dem eigentlichen Wesen der Konstruktion Europas stellen.

Personenfreizügigkeit oder « Arbeit als Ware ? »

Nach dem französischen und dem holländischen NEIN zum Verfassungsvertrag blieb das Thema Europa in unserem Verein aktuell, da Volksabstimmungen über die Erweiterung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Europa im Mai und September 2005 stattfinden sollten. Diese Abkommen betrafen im Wesentlichen den « freien Personenverkehr“ und wurden innerhalb des Vereins ausführlich diskutiert. Die Inhalte dieser Volksabstimmung haben zwischen der Schweizer Linken und den Linksradikalen eine tiefe Kluft entstehen lassen, zwischen denen, die im Namen der Personenfreizügigkeit ein Ja unterstützten, und denen, die diese Freiheit als eine Verzerrung betrachteten, die hauptsächlich der Vermarktung der Arbeitskräfte dient. Ohne eindeutig Stellung zu beziehen, hat Attac Schweiz sich in die öffentliche Diskussion eingebracht und darüber informiert, was mit dem sogenannten « freien Personenverkehr » auf dem Spiel steht. Wir entwickelten eine Argumentationslinie, die darlegen konnte, dass Bedingungen geschaffen werden sollten von denen insbesondere die schweizer Multis würden profitieren können, die einen Vorteil aus den Anstellungsbedingungen und der Flexibilität der EU Arbeitskräfte ziehen können. « Für die Wirtschaft ist das Abkommen über die Personenfreizügigkeit das Kernstück der Bilateralen I. Es steigert die Funktionsfähigkeit und Flexibilität des schweizerischen Arbeitsmarkts sowie die Mobilität der Arbeitnehmenden », [6] bemerkte die Wirtschaftslobby Economiessuisse. Um die Bedeutung dieser Aussage zu verdeutlichen, erinnern wir an die « Stellungnahme zur Genehmigung des Protokolls über das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EG (FZA)», herausgegeben vom Bundesrat am 1. Oktober 2004. Schon in den ersten Zeilen wird deutlich, dass das FZA den wichtigsten Teil dieser bilateralen Verträge darstellt, und dass « von ihm die stärksten wirtschaftlichen Auswirkungen » für die Schweizer Unternehmen ausgehen. « Der Schweiz ist es ein Anliegen », über den Umweg der Abkommen über die Personenfreizügigkeit, « die Zuwanderung nach ihren ökonomischen Interessen und nach denen ihres Arbeitsmarktes ausrichten zu können. » Dieser Bericht unterstreicht, dass « die Erweiterung der Abkommen auf die neuen Mitgliedstaaten eine beträchtliche Vergrösserung des Angebots auf dem Arbeitsmarkt mit sich bringt, sowohl von spezialisierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften », und dass « die Unternehmen einen erweiterten Arbeitsmarkt vor sich haben werden, der die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz steigern wird. » Das Hauptanliegen, welches aus diesen Abkommen hervorgeht, ist das Bestreben, die Barrieren abzubauen, die den Unternehmen den Zugang zum viel flexibleren Arbeitsmarkt der neuen Mitgliedstaaten erschweren.. Die Abkommen mit dem irreführenden Titel « über die Personenfreizügigkeit », stellen eine wichtige Etappe für die schweizerischen Unternehmen und Arbeitgeber dar; sie gestatten ihnen, den Arbeitsmarkt in der Schweiz zu flexibilisieren. Es war uns äusserst wichtig, die Täuschung zu entlarven, die diese Abkommen als « Abkommen für den freien Personenverkehr » tarnt. Zu diesem Thema haben wir wesentliche Informations- und Pressearbeite geleistet.

In der Folge

In der Folge definieren wir zwei Bereiche, in denen die Verbindungen zwischen der Schweiz und der EU besonders eng sind und in denen wir uns ganz besonders engagieren möchten. Das sind die Bereiche der Migration und die Frage der Steuergerechtigkeit.

Obwohl die Migration und der freie Personenverkehr unveräusserliche Grundrechte sind, werden sie heute mehr und mehr einer utilitaristischen Politik unterworfen. Die neuen Asyl- und Ausländergesetze wurden genau ein Jahr nach der Annahme der Erweiterung des sogenannten « freien Personenverkehrs » auf die zehn neuen Mitgliedstaaten der EU angenommen. Diese Politik ist Teil eines zusammenhängenden Ganzen. Die « freie Zirkulation » schafft eine Grundlage, auf der Schweizer Unternehmer billige Arbeitskräfte auf dem ganzen Kontinent anstellen können. Die Verschärfung der Migrationspolitik macht es für nicht-EuropäerInnen praktisch unmöglich, sich legal in der Schweiz aufzuhalten (ausser hochqualifizierte Arbeitskräfte, wodurch der « Brain-Drain » in den Entwicklungsländern verschlimmert wird). Bestimmte Sektoren der Wirtschaft erhalten gleichzeitig den Zugang zu den (extrem ausbeutbaren) Papierlosen, die sie brauchen. Diese Politik entspricht den Entwicklungen in der Migrationspolitik in ganz Europa. Indem sie von ArbeiterInnen der neuen Mitgliedstaaten Gebrauch macht, zielt diese Politik darauf, die Arbeitskosten zu senken und Anstellungsbedingungen auf dem ganzen Kontinent zu präkarisieren. All dies, während weiterhin die Grenzen um die militarisierte Festung Europa verstärkt werden.

Während der Sommer Akademie im September 2005 entschied die Generalversammlung von Attac Schweiz, dass die Kampagne für Steuergerechtigkeit prioritär sein sollte. Obwohl wir hauptsächlich die Steuerpolitik innerhalb der Schweiz analysieren werden, wird es doch von grundlegender Bedeutung sein, diese auch im internationalen Kontext zu sehen. Nur so können wir die Rolle einer Schweiz im Herzen der Euro-Zone begreifen.

[1] Schweizerische Europapolitik, SECO,

[2] Schweizerische Europapolitik, SECO

[3] Economiesuisse Europapolitik: Erfolg durch Pragmatismus, Seite 5

[4] Economiesuisse, Postmarktöffnung : Erfolgreiche, fortschrittliche EU-Länder

[5] SECO, Bilateral mit der EU

[6] Economiesuisse Europapolitik: Erfolg durch Pragmatismus, Seite 2

Über dieseN Artikel:  

Online am 7. Dezember 2006

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